Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf über ein #Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Der Deutsche #Frauenrat (DF) begrüßt grundsätzlich, dass das #Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft und durch ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (#SBGG) ersetzt werden soll. Dass Menschen in Zukunft selbstbestimmt und ohne Zwangsbegutachtung über ihren Personenstand und damit über #Geschlechtseintrag und #Vornamen entscheiden können sollen, ist ein Gewinn für die ganze Gesellschaft und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher #Vielfalt in einer freiheitlichen #Demokratie.Im vorliegenden #Gesetzentwurf der #Bundesregierung finden sich jedoch #Regelungen, die aus Sicht des DF dringend überarbeitet werden müssen. Hierzu gehören die Anmeldung beim Standesamt sowie die Regelung zum #Hausrecht. Diese bringen unnötige Härten mit sich und reproduzieren #Misstrauen und falsche #Stereotype über trans* Personen als #potenziell gefährliche oder gewalttätige Menschen. Gleiches gilt für die sehr ausführliche Begründung der neuen Regelungen, deren Tonlage ein pauschales #Misstrauen gegenüber trans* Personen vermittelt und ihre #Perspektive außer Acht lässt. Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, #Rechte und #Schutz von trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen sicherzustellen und #diskriminierende #Vorurteile nicht weiter zu verstärken.<< https://www.frauenrat.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-ueber-ein-selbstbestimmungsgesetz/
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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Selbstbestimmungsgesetz – Deutscher Frauenrat

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