Faktenbasierte Kommunikation zur Arbeitsmoral
Der Bundeskanzler sieht in der Telefon-AU den Grund für zu viele Tage der Arbeitsunfähigkeit, an denen die dringend benötigen Produktivkräfte nicht produzieren. Auch der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung pflichtet bei: „Merz hat völlig recht: Deutschland hat im internationalen Vergleich einen sehr hohen Erkrankungsstand.“ So ist die Ausgangslage. Im Raum steht die Vorstellung, viele Arbeitnehmer in Deutschland blieben der Arbeit fern, ohne Rechtfertigung, die Ärzte schrieben zu schnell und zu viel krank und die telefonische Arbeitsunfähigkeitsmeldung sei der relevante Treiber dieser Situation.
Es reichte offensichtlich nur eine kurze journalistische Recherche der Süddeutschen Zeitung, um diese Kommunikation der politischen und der ärztlich-standespolitischen Spitze als populistische Kommunikation zu entlarven. Der Anteil der Telefon-AU liegt bei 1,4% von 26,4 Millionen Erkrankungsepisoden. Ein Experte bewertet es auf Grund des geringen Anteils als unmöglich, dass die Telefon-AU hier einen relevanten Einfluss auf den Krankenstand in Deutschland haben könnte. Außerdem gaben nur sieben bis acht Prozent der Menschen an, sie wären im vergangenen Jahr einmal ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit gegangen. (Ob sie dabei eine Arbeitsunfähigkeit vorlegten oder ohne Arztkontakt ein oder zwei Tage der Arbeit fern blieben, weil ihr Arbeitsvertrag erst ab dem dritten Tag eine AU fordert, bliebt außerdem unklar.) Gleichzeitig gingen 24% der Menschen gegen den ausdrücklichen Rat zur Arbeit.
Internationale Studien zeigen, dass dieses ungesunde-zur-Arbeit gehen, auch Präsentismus genannt, die Zahl der Fehltage durch Krankheit insgesamt erhöht. Dazu kommen „erhöhte Unfallrisiken, mehr Fehler und nachlassenden Produktivität, mal abgesehen von dem Risiko, mit einem Infekt auch noch Kollegen anzustecken“. Aber das sind alles nur Nebenschauplätze.
Der Stein des Anstoßes, ist die Zahl von 14,5 Krankheitstagen pro Arbeitnehmer und Jahr.
Diese Zahl wird im internationalen Vergleich, aber vor allem durch den plötzlichen Anstieg von 11,5 Tagen im Jahr 2021, auf 14,8 Tage im Jahr 2022 als alarmierend gedeutet. Der Kanzler dazu: „Ist das wirklich notwendig?“
Kleiner Grundkurs Wissenschaftstheorie: Gleichzeitigkeit bedeutet nicht Ursächlichkeit. Klar, die Telefon-AU wurde in der Corona-Pandemie im Verlauf des Jahres 2021 eingeführt. Wie wir oben gesehen haben, spielt die Telefon-AU mit einem Anteil von 1,4% jedoch eine unbedeutenden Rolle an der Gesamtzahl. Zu einem Massenphänomen wäre sie sowieso nicht geworden, weil ein Patient, der persönlich in die ärztliche Sprechstunde kommt, in der Arztpraxis ein höheres Honorar auslöst, als einer der eine Telefon-AU bekommt. Im Klartext: Stellt der Arzt eine Telefon-AU aus, agiert er ökonomisch gegen sich selbst.
Der Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland geht nicht auf die telefonischen AU zurück, sondern auf die Einführung der elektronischen-AU (e-AU).
Die besagten drei AU-Tage mehr, sind das Ergebnis der vollständigeren Erfassung durch die neue, elektronische AU, die direkt über die Krankenkassen läuft. Mit der Anwendung der elektronischen Krankschreibung, wurden nun plötzlich auch alle kurzen Krankmeldungen erfasst, für die bisher keine Meldung bei den Krankenkassen erfolgte. Die drei Tage mehr sind also ein Erfassungsartefakt durch eine andere, genauere Zählung, das bewertet auch ein Experte so.
Alle die im Thema drin sind, wissen das, auch Herr Merz weiß das. So eine schmutzige, politische Kommunikation ist jedoch kein Ausrutscher, kein Einzelfall. Just bei den sogenannten „falschen Diagnosen“ in der elektronischen Patientenakte (ePA) wird in gleicher Weise interessengeleitet und maligne kommuniziert. Auch die „falschen Diagnosen“ sind vor allem Artefakte, durch den neuen digitalen Prozess. Alle Beteiligten, mit einem Hauch von Kompetenz bei der elektronischen Patientenakte (ePA), wussten das diese Fragestellung aufkommen würde. Sowohl bei der e-AU, als auch bei der ePA, handelt es sich um die Folgen eines übereilten und erzwungenen technischen Systemwechsels. Wie bei der elektronischen AU, ergeben sich bei der elektronischen Patientenakte (ePA) Probleme, weil in beiden Fällen Daten plötzlich in neuen Kontexten verwendet werden, für die sie nie erhoben worden waren. Plötzlich entsteht eine schlechte Außenwirkung. Die Lösung sieht die Politik darin, die ärztlichen Anwender der digitalen Anwendung und die Patienten eines Fehlverhaltens zu beschuldigen, obwohl hier die Planer und die Politik ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.
Die Planer hätten diese Effekte im Vorfeld kommunizieren und die Politik hätte für die erwarteten Probleme Lösungen finden müssen. Beides hat nicht stattgefunden. So eine Umsetzung von Digitalisierung und so eine politische Kommunikation sind keine vertrauensbildenden Maßnahmen.
In Kürze wird das gleiche Spiel bei den ärztliche Haftungsfragen wieder stattfinden. Auch da werden wir feststellen: Bei mehr digitaler Erfassung, werden mehr Ereignisse erfasst, die als ärztliche Behandlungsfehler interpretiert werden können. Allerdings hätten auch hier die politisch Verantwortlichen informieren müssen, was am Ende dabei herauskommt. Glaubt man wirklich an die erwartet-kommunizierten 800.000 ärztlichen Behandlungsfehler pro Jahr (1), dann bedeutete das, dass jeder der 400.000 Ärztinnen und Ärzte in der Patientenbehandlung pro Jahr zukünftig ziemlich genau zwei Behandlungsfehlerprozesse durchstehen muss. Da die Prozesse meist über mehrere Jahre laufen, schleppt dann also jeder Arzt ständig etwa 4-8 Gerichtsverfahren mit sich. Ginge man zusätzlich von 20.000 beklagbaren Todesfällen (1) durch ärztliche Behandlungsfehler aus, dann verursachte jeder 20. Arzt einen Todesfall pro Jahr, zu dem vor Gericht verhandelt werden müsste.
Das Problem dabei: wenn ein Arzt 40 Jahre lang Patienten behandelt, dann verursacht er statistisch zwei Todesfälle. Da in solchen Fällen von fahrlässiger Tötung aktuell von einer 10-monatigen Bewährungsstrafe auszugehen ist, verliert das Gesundheitssystem allein wegen dieser Todesfälle konstant pro Jahr 20.000 Ärzte. Diese 20.000 Ärzte werden nicht in der Patientenbehandlung arbeiten, damit sie durch einen weiteren, schweren Behandlungsfehlervorwurf nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Dazu kämen dann noch 4 bis 8 Gerichtsprozesse im Jahr pro Arzt, bei Behandlungsfehlervorwürfen ohne Todesfolge. Auch wenn diese Zahlen nicht wirklich erreicht werden, führt die Digitalisierung in der Medizin, zukünftig und erwartbar zu mehr ärztlichen Behandlungsfehler-Vorwürfen. Abermals gibt es einen Mehr-Erfassungseffekt.
Die individuelle Bestrafung der Ärzte mag dem allgemeinen Gerechtigkeitsbestreben genüge tun, aber im aktuellen Kontext verhindert sie keine zukünftigen Behandlungsfehler. Und darüber hinaus muss man erwarten, dass es abermals politisch-toxische Kommunikation geben wird, wie bei der Telefon-AU und den Fehldiagnosen in der ePA.
Dazu kommt die aktuelle Initiative des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, zur Veränderung der Grenze für schuldhaftes ärztliches Verhalten nach sich ziehen wird. „„Ich will das Beweismaß senken und künftig zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit bei möglichen Behandlungsfehlern kommen“, sagte Schwartze heute in Berlin. … Künftig müsse es ausreichen, dass der Beweis der Kausalität zwischen Fehler und Schaden als geführt gelte, wenn der Ursachenzusammenhang mit mehr als 50 Prozent überwiegend wahrscheinlich sei.“ Auch das wird die Zahl der angeklagten und verurteilten Ärzte in die Höhe treiben.
Natürlich ist eine Entschädigung für Behandlungsfehler erforderlich. Um es ganz klar zu sagen, jeder ärztliche Behandlungsfehler ist ein Fehler zu viel. Jeder unnötige Tag in Krankheit, jeder bleibende Schaden und jeder Tod, der eigentlich vermeidbar gewesen wären, bedeutet ein individuell-furchtbares Ereignis und/oder einen persönlichen Leidensweg. Es sei dennoch daran erinnert, dass ärztliches Handeln meist nicht in einer Komfortzone stattfindet.
Was genau das meint, kann man am besten in der grandiosen BBC-Serie „This is going to hurt“, sehen. Hier wird – unter vielem anderem – dem ärztlichen Behandlungsfehler ein überaus großer Raum eingeräumt. Schauen Sie rein, dann wissen Sie, was ich meine. Ben Whishaw, der „Q“ aus der James Bond-Reihe, ist der Hauptdarsteller. Großes Kino!
Bleibt die Frage, wie gleicht man Behandlungsfehler für den Patienten aus? Wenn wir in die nordischen Nachbarländer schauen, die bei der Digitalisierung in der Medizin am weitesten fortgeschritten sind, dann fällt auf, dass es dort keine verschuldensabhängige Arzthaftung, sondern eine staatliche Systemhaftung gibt. Die Digitalisierung verändert die soziale Statik im Gesundheitswesen und deshalb muss hier neu austariert werden. Wenn das nicht geschieht und die Politik, bei der Haftung so non-chalant verfährt, wie beim „zu hohen Krankenstand“ durch die Telefon-AU und den „falschen Diagnosen“ bei der elektronischen Patientenakte (ePA), dann werden die jungen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf nicht in Deutschland ausüben.
Die Ärzte in Deutschland, die versuchen die Patientenbehandlung aufrecht zu erhalten, werden zwischen Ärztemangel und laufenden Haftpflichtprozessen zermahlen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Arztminuten wird sinken, weil immer weniger Ärzte tatsächlich arbeiten. Das passiert ganz einfach deshalb, weil die Ärzte nur so verhindern können, dass sie bei einer zweiten Klage endgültig ihren Berufshaftpflichtversicherungsschutz verlieren, als second-victim krank oder im burn-out, nicht mehr berufsfähig sind.
Digitalisierung in der Medizin: kurzsichtiges Agendasetting
Daraus ergeben sich drei Feststellungen. Erstens, es steht schlecht um die faktenbasierte Kommunikation bei der Arbeitsmoral. Zweitens, die viel zu arglose Digitalisierung in der Medizin hat unerwünschte Nebenwirkungen. Digitalisierung in der Medizin ist derzeit für die Ärztinnen und Ärzte schon eine Mühsal in Alltag, wird aber zukünftig auch zu einem persönlichen Damoklesschwert.
Dysfunktionale Anwendungen wurden halbfertig in die Routine eingebracht und verbrauchen viel zusätzliche Arztzeit. Alles musste schnell gehen, weil die Politik den digitalen Fortschritt präsentieren wollte. Keine Erprobung, keine Einbeziehung der ärztlichen Anwender bei der Planung. Von Anfang an fehlten die vertrauensbildenden Maßnahmen. Herr Kelber, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte nannte diese medizinischen Digitalprojekte „grüne Schrumpelbananen, die in der Praxis reifen sollten.“ Und zur Belohnung, weil sich die Ärzteschaft trotz aller Widernisse darauf eingelassen hat, kommt die Politik und betreibt wider besseren Wissens auf Kosten der Ärzteschaft und der Patienten ein kurzsichtiges Agendasetting.
Und damit kommen wir zum dritten Punkt. So eine politische Kommunikation ist lausig. Es geht enorm viel Vertrauen verloren. Deshalb ist an der Zeit, dass wir, die Bürger, selbst Fakten schaffen. Auf diese Kommunikation zur fehlenden Arbeitsmoral und zur fehlerhaften Krankschreibung gibt es eigentlich nur eine Antwort. Wir senken – ganz der politischen Kommunikation folgend – effektiv den Krankenstand. Liebe Patienten, bitten Sie bei ihrem nächsten Arztbesuch Ihren Arzt, auf die elektronische Krankschreibung zu verzichten. Lassen Sie sich den „gelben Zettel“ in dreifacher Ausfertigung ausdrucken, so wie früher, und lassen Sie diesen, wie früher Ihrem Arbeitgeber zukommen. Setzen Sie damit ein Zeichen. Liebe ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, lasst uns der Politik zeigen, was wir von solchen Spielchen halten. Pausieren Sie ab dem 1. Februar 2026 die elektronische Arbeitsunfähigsmeldung und drucken das Attest wieder auf Papier aus, so wie früher. Treten Sie für sich selbst und für unseren Beruf ein. Fordern Sie redliche Kommunikation von der Politik.
Dazu geben Sie diese Mail gerne weiter. Mit diesem Vorgehen schaden wir keinem Patienten, der Krankenstand in der Statistik erreicht in einigen Monaten den gewünschten Wert und die Politik wird sich zukünftig sehr genau überlegen, ob sie nochmal mit so halbseidenen Sprüchen daherkommt.
In diesem Kontext ergeben sich, dann auch bestimmt kluge Antworten auf die aktuellen Überlegung zum Ende des Rechts auf „Lifestyle-Teilzeitarbeit“. Das ist nunmehr der vierte kommunikative, politische Fehltritt zur Arbeitsmoral in kürzester Folge. In der Medizin ist „Teilzeitarbeit“ sehr häufig die einzige Möglichkeit, um die Arbeitszeit (inclusive Nachtdienst) von 60 und mehr Stunden die Woche, auf 40 bis 45 Stunden runter zu bringen. Dabei ist die Begrenzung der ärztlichen Arbeitszeit die einzige relevante Möglichkeit, um Ärztinnen und Ärzte vor burn-out und Suizid zu schützen. Auch Ärzte im burn-out oder nach ihrem Suizid behandeln keine Patienten mehr!
Auch wenn nicht sofort jede politische Ankündigung zu einem Gesetz oder einer Verordnung wird, erkennt man deutlich, wie mit der Verschiebung der „Grenze des Sagbaren“ geschliffen wird und das von Akteuren, die sich dem demokratischen Spektrum zuordnen. Diese problematische Entwicklung bedarf einer aufmerksamen Beobachtung. Und wenn es wie jetzt, einmal die seltene Möglichkeit zu einer passenden Antwort gibt, die keine Nachteile für die Patienten mit sich bringt – das Aussetzen der elektronischen AU – dann sollten die Patientinnen und Patienten, sowie die Ärztinnen und Ärzte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Bei katastrophalen Entwicklungen wird nicht geklingelt. Da muss jeder selbst aufwachen und überlegen, was er wann, selbst tun kann, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. Die Verweigerung der elektronischen AU ist ein starkes Zeichen.
(1) Meldepflicht von Christina Berndt in Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2025 auf Seite 33
Stefan Streit ist seit über 20 Jahren Hausarzt in Köln-Mülheim, er schreibt zu gesundheitspolitschen Themen im weitesten Sinne. Neben seiner ärztlichen Tatigkeit ist er Delegierter der Ärztekammer Nordrhein, hält regelmäßig Vorträge über die Digitalsieriung in der Medizin beim Choas Computer Club und betrachtet immer wieder Tagesaktuelles in seinen STREITSCHRIFTEN. In seinem Buch die “Prinzipien der Heilkunst” (http://www.prinzipien-der-heilkunst.de/PdH_Auszug_092017.pdf) beschrieb er den Maschinenraum des Gesundheitswesens. Im Fediverse https://mastodon.social/@digitalgesund
Fussnoten mit Quellenhinweisen wurden, soweit möglich, als Links in den Text eingefügt.