Arbeitsrecht im Überblick 2022
Zum Beitrag: https://bremer-community.de/arbeitsrecht-im-ueberblick-2022/
#Arbeitsrecht, #ArbeitsrechtUeberblick #Arbeitsvertrag #Arbeitsvertragsrecht
Arbeitsrecht im Überblick 2022
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#Arbeitsrecht, #ArbeitsrechtUeberblick #Arbeitsvertrag #Arbeitsvertragsrecht
#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz
§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)
#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig
#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#Gesetzliche #Anspruchsgrundlage für #Entgelt ohne #Arbeitsleistung iSv.
#Erholungsurlaub
§ 1 #Bundesurlaubsgesetz #BUrlG
#Jeder #Arbeitnehmer hat in jedem #Kalenderjahr #Anspruch auf #bezahlten #Erholungsurlaub
#Urlaub #Urlaubsanspruch #Entgeltfortzahlung
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#Unterscheidung der #Kündigung nach #Personenbedingt, #Verhaltensbedingt und #Betriebsbedingt;
#Verhaltens- und #personenbedingten #Kündigungen muss #regelmäßig eine #Abmahnung #vorausgehen, die #eindeutig, die #Dinge #benennt, die der #Arbeitgeber #beanstandet.
Daraus ergibt sich #quasi die #Erfordernis der #Schriftform;
#Arbeitsvertragsrecht #Hotellerie
#Hotelfachmann #Hotelfachfrau in #Lernfeldern, #Gastgewerbliche #Berufe, S. 542 f.
#Digitalisierung als #Kündigungsgrund
#Marktleiter im #Lebensmittelmarkt ist #Hindernis für #Online-#Strategie; Darf ihm #gekündigt werden?
#Betriebsbedingte #Kündigung wenn: #Anforderung nicht nur #wünschenswert, sondern #nachvollziehbares #arbeitsplatzbezogenes #Kriterium für eine #Stellenprofilierung
#Vorrang der #Fortbildung für #Stelleninhaber als #milderes #Mittel
#FAS, #Beruf & #Chance, Joachim #Wichert: Was #droht mir wenn ich mich #digital #verweigere,S.49
Kann ein #Arbeitgeber durch sein #Weisungsrecht / #Direktionsrecht nach § 611a Abs. 1, S. 2,3 #BGB und § 106 #GewO einen #Arbeitnehmer zu #Homeoffice #verpflichten?
Kann ein #Unternehmen darüber #verfügen, wie ich meine #Privatwohnung nutze?
#Grundrecht auf #Ungestörtheit in #privater #Wohnung:
Art. 13 Abs. 1 #GG Die #Wohnung ist #unverletzlich;
In #Krisenfällen kann es zu #Erweiterung des #Weisungsrecht kommen nach § 241 Abs. 2 #BGB #Nebenpflicht
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 20.05.21
§ 7 Abs. 1 S. 1 #Mindesturlaubsgesetz für #Arbeitnehmer
Bei der #zeitlichen #Festlegung des #urlaubs sind die #Urlaubswünsche des #Arbeitnehmers zu #berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer #Berücksichtigung #dringende #betriebliche #Belange oder #Urlaubswünsche #anderer #Arbeitnehmer, die unter #sozialen #Gesichtspunkten den #Vorrang #verdienen, #entgegenstehen.
#Urlaubsplanung #Urlaubswunsch #Urlaub
#Bundesurlaubsgesetz
#Körner #Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
#BAG #Rechtsprechung #umstrittene #Fallgruppen #Tatbestandsvoraussetzung "ohne #Verschulden" bei #Entgeltfortzahlung im #Krankheitsfall nach §3 #EntgeltfortzahlungsG:
Liegt #Verschulden vor?
#Selbstmordversuch
hM: #Früher (+) #Heute (-)
#Suchterkrankung
hM: #Früher (+) #Heute (-)
#Sportunfall
#Drachenfliegerfall: je nach #Ausrüstung und #Qualifizierung; Aber #Beweislast #Arbeitgeber
#Verhalten im #Straßenverkehr
eher (-)
#Entgeltfortzahlungsgesetz
#Körner #Arbeitsvertragsrecht 27.05.21
#Entgeltfortzahlung des #Arbeitgebers endet bei mehr als 6 #Wochen #Krankheit; In der #Zeit wird #Lohn normal weiter bezahlt; danach #Krankengeld als #Entgeltersatzleistung durch die #Krankenversicherung idR. 70% vom #Brutto
#Arbeitgeber können bzgl. #Lohnfortzahlung im #Krankheitsfall #Erstattung von 40%-80% der #Aufwendungen von #Krankenkassen aus #Umlage #erhalten, wenn #Betrieb weniger als 30 #Personen #beschäftigt