DeeLance: Das nächste große Kryptoprojekt mit weltweiter Anwendbarkeit - DeeLance: Die nächste große Krypto-Projekt mit globaler Handelsplattform

Die Kryptowährung DeeLance erregt viel Aufmerksamkeit im Krypto-Space. Das n... #Altcoins #Anwendbarkeit #DeeLance #Große #KryptoProjekt #nächste #weltweiter
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DeeLance: Das nächste große Kryptoprojekt mit weltweiter Anwendbarkeit

DeeLance: Die nächste große Krypto-Projekt mit globaler Handelsplattform Die Kryptowährung DeeLance erregt viel Aufmerksamkeit im Krypto-Space. Das native Asset $DLANCE hat innerhalb weniger Wochen ei

Krypto News

Zur #Anwendbarkeit der #DSGVO im #Zivilgerichtsverfahren

Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Grundsatz der #Datenminimierung

EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=270823&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

CURIA - Documents

Zur #Anwendbarkeit der #DSGVO im #Zivilgerichtsverfahren

Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Grundsatz der #Datenminimierung

EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=270823&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

CURIA - Documents

Ein #rechtsstaatlich​es #Strafrecht bestrafe #Tat​en, nicht #Gesinnung​en; Ein #Gesinnungsstrafrecht sei kein gutes #Strafrecht;

#Frage nach #Anwendbarkeit von § 140 #StGB - #Belohnung und #Billigung von #Straftat​en auf #Verwendung des Z- #Symbol als #Billigung der #Straftat eines #Angriffskrieg nach #Völkerrecht: §13 #VStGB - #Verbrechen der #Aggression;

siehe auch §138 Abs. 1 Nr. 5 #StGB;

#Völkerstrafgesetzbuch; #Handlung

#SZ, 2.4.22, #Meinung, S. 5, Heribert #Prantl - Die #Putin #Rune

20220102 Open Source stabiler und besser

Bündnis für Freiheitsrechte, gegen Massen-Überwachung und Sicherheitswahn

Art. 19 Abs. 3 GG:
Die #Grundrechte gelten auch für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind.

Die #wesensmäßige #Anwendbarkeit gilt nicht für #juristische #Personen des #Öffentlichen #Rechts.
#Konfusionsargument: Keine #grundrechtstypische #Gefährdungslage: Steht dem #Staat nicht in #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis #gegenüber.

#Vorlesung 5,1 vom 26.04.21 und 04.05.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger