Also wenn in der #Taz gegen ein #afdverbotjetzt #geschwurbelt werden darf hörts bei mir halt echt auf!

Wer meint, dass weil

- ein(!) #Verfassungsrichter sagt das Verbot wäre doof
- der #Verfassungsschutz rechts ist
- unter dem #Verfassungsgericht blödes passiert

seien alle diese Gründe (neben den tausend anderen) nicht ausreichend...

dem kann ich halt auch nicht helfen. Und bitte nenn dich nicht links wenn du schwurbelst. Das ist armselig.

https://taz.de/Linke-zu-AfD-Verbot/!6091029/

Linke zu AfD-Verbot: Mutige Minderheitenmeinung

Die Mehrheit im Land will ein AfD-Verbot – vieles spricht dafür. Aber bei aller Abscheu gibt es auch linke Argumente dagegen. Das zeigt ein taz talk.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
Verbrechen: Verbotene Liebe

Als Richter verurteilte Klaus Beer in den 1960er-Jahren Männer zu Haftstrafen, weil sie schwul waren. Nun trifft er den damals Angeklagten Klaus Schirdewahn.

ZEIT ONLINE
Gestern hat das #Verfassungsgericht den #PIRATEN Recht gegeben.
Das neue #Kommunalwahlgesetz in NRW hätte Wählerstimmen entwertet. Faire Wahlen sehen anders aus.
Die #PIRATEN -PM dazu, mit meinem ersten Zitat in einer PM.
*nervös wink*
https://www.piratenpartei-nrw.de/2025/05/20/verfassungsklage-der-piraten-gegen-das-kommunalwahlgesetz-erfolgreich/
#NoKomWGNRW
Verfassungsklage der PIRATEN gegen das Kommunalwahlgesetz erfolgreich

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichts NRW im Organstreitverfahren gegen das neue Kommunalwahlgesetz erklärt Andrea Deckelmann, Vorsitzende der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen: „Das Verfassungsgericht hat uns PIRATEN heute Recht gegeben. Auch der neueste Plan der ganz großen Koalition aus CDU, Grünen und SPD, kleinen Parteien den Einzug in kommunale Parlamente zu erschweren, ist gesche ...

Piratenpartei NRW

Verfassungsgericht schreitet ein: Teilerfolg für Pegasus-Opfer aus Ungarn

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Verfassungsgericht schreitet einTeilerfolg für Pegasus-Opfer aus Ungarn

Ein ungarischer Fotojournalist wurde per Staatstrojaner überwacht und wollte vor Gericht erfahren, warum. Seine Klage wurde ohne nähere Begründung abgewiesen – zu Unrecht, wie das ungarische Verfassungsgericht nun urteilte.


20.05.2025 um 17:11 Uhr
Chris Köver – in Überwachungkeine Ergänzungen Ungarns Justizminister Bence Tuszon darf die Überwachung mit Staatstrojanern anordnen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Martin Bertrand

Ein Betroffener staatlicher Überwachung in Ungarn hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Vor vier Jahren wurde bekannt, dass Ungarn Investigativjournalist:innen, Anwält:innen und Aktivist:innen mit dem Staatstrojaner Pegasus ausgespäht hatte. Einer von ihnen, der Fotojournalist Dániel Németh, bekam nun Rückenwind vom ungarischen Verfassungsgericht. Demnach wurde sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil ihm Auskünfte zur Überwachungsmaßnahme ohne nähere Begründung verweigert wurden.

Németh dokumentiert seit Jahren den luxuriösen Lebensstil der ungarischen Führungselite und begleitet sie mit seiner Kamera auf ihren Reisen. Auf diese Weise geriet er offenbar ins Visier des Staats. Sicherheitsforscher:innen des kanadischen Citizen Lab bestätigten, dass zwei seiner Telefone mit Pegasus überwacht wurden. Also verlangte Németh vom Verfassungsschutz Auskunft darüber, welche Daten über ihn gespeichert wurden und warum er überhaupt als Gefahr für die nationale Sicherheit behandelt wurde.

Der ungarische Geheimdienst hatte seine Anfrage unter Verweis auf ein Gesetz zur nationalen Sicherheit abgelehnt; Németh zog vor Gericht. Doch das Budapester Landgericht hat seine Klage abgewiesen – aus formalen Gründen. Es sah sich nicht befugt, darüber zu urteilen, ob die Ablehnung begründet sei.

Das Verfassungsgericht urteilte jetzt, dass dieses Vorgehen verfassungswidrig war und hob das Urteil auf. Das Landgericht hätte in der Sache prüfen müssen, ob eine Ablehnung von Némeths Auskunftsanspruch unter Berufung auf die nationale Sicherheit tatsächlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sei. Ein Grundrecht – wie das Recht einer Person zu erfahren, welche Daten der Staat über sie gesammelt hat – dürfe nur eingeschränkt werden, wenn dies wirklich notwendig sei. Diese Überprüfung sei hier ausgeblieben.

NGO sieht keinen Grund zum Feiern

Die HCLU warnt jedoch davor, dieses Urteil als Durchbruch zu feiern. „Die Entscheidung zeigt definitiv nicht, dass der Rechtsstaat in Ungarn gut funktioniert“, sagt der zuständige Jurist Ádám Remport. Das Verfassungsgericht habe lediglich an seiner früheren Position in dieser Frage festgehalten. Schon 2014 hatte es geurteilt, dass Gerichte inhaltlich prüfen müssten, ob eine Ablehnung unter Berufung auf die nationale Sicherheit im Einzelfall begründet sei.

Das Urteil bedeute auch nicht, dass der Geheimdienst die Daten über Németh nun offenlegen müsse. Eher geht es dem  Juristen zufolge um ein absolutes rechtsstaatliches Minimum: Gerichte dürfen sich nicht über ein Urteil in solchen Fällen drücken – denn das würde die Berufung der Nachrichtendienste auf die nationale Sicherheit von jeder Kontrolle ausnehmen.

Die Menschenrechtsorganisation vertritt insgesamt sieben Betroffene, deren Geräte in Ungarn mit Pegasus überwacht oder ins Visier genommen wurden und koordiniert ihre Fälle. Darunter sind der Investigativjournalist Szabolcs Panyi, der den Überwachungsskandal in Ungarn selbst mit aufgedeckt hat und die Anwältin Ilona Patócs.

Ungarns Geheimdienste können nahezu unbegrenzt überwachen

Mit der strategischen Prozessführung in diesen Fällen will die HCLU nicht nur die Rechte der Einzelnen durchsetzen. Sollten alle Beschwerden und Klagemöglichkeiten, die das ungarische Recht für die Betroffenen vorsieht, ausgeschöpft sein, würden die Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg landen. Der könnte dann erneut feststellen, dass die ungarische Rechtslage keine ausreichenden Kontrollmechanismen für die betroffenen Personen vorsieht.

Die HCLU warnt seit Langem davor, dass die Geheimdienste in Ungarn über nahezu unbegrenzte Überwachungsbefugnisse verfügen. Statt einer unabhängigen Stelle genehmigt der Justizminister oder die Justizministerin die Überwachung und entscheidet über ihre Rechtmäßigkeit. Eine externe Kontrolle der Entscheidungen ist nicht vorgesehen und betroffene Personen haben keine Möglichkeit zu erfahren, ob ihre Daten unrechtmäßig erhoben wurden, und somit auch keinen Zugang zu Rechtsmitteln.

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Author: Chris Köver

#opfer #pegasus #schreitet #teilerfolg #ungarn #verfassungsgericht

Verfassungsgericht schreitet ein: Teilerfolg für Pegasus-Opfer aus Ungarn

Ein ungarischer Fotojournalist wurde per Staatstrojaner überwacht und wollte vor Gericht erfahren, warum. Seine Klage wurde ohne nähere Begründung abgewiesen – zu Unrecht, wie das ungarische Verfassungsgericht nun urteilte.

netzpolitik.org
Oliver Hellkötter on Instagram: "FDP Hamm | Ein guter Tag für die Demokratie – jede Stimme zählt! Hier vor Ort lebt die kommunale Demokratie – und sie lebt davon, dass sich alle Wählerinnen und Wähler auf eines verlassen können: dass jede Stimme gleich viel wert ist. Das von CDU, SPD und Grünen geplante neue Kommunalwahlrecht hätte genau das ausgehebelt. Kleine Parteien wären systematisch benachteiligt worden – zugunsten zusätzlicher Mandate für die großen Fraktionen. Dass sich drei große Parteien das Wahlrecht nach ihren Interessen zurechtlegen wollten, ist nicht nur durchschaubar, sondern gefährlich für das Vertrauen in unsere Demokratie. Gut, dass das Landesverfassungsgericht klar entschieden hat: Das ist verfassungswidrig! Das bisherige Verfahren war gerecht und bewährt. Dass nun weiter ohne 5%-Hürde und nach dem Sainte-Laguë-Verfahren gewählt wird, ist ein wichtiges Zeichen – für Hamm und für ganz NRW. #FDP #Kommunalwahl2025 #Hamm #Wahlrecht #Demokratie #Verfassungsgericht #JedeStimmeZählt #GleichesWahlrecht #FaireWahlen #SainteLaguë"

0 likes, 0 comments - oliver.hellkoetter.fdp on May 20, 2025: "FDP Hamm | Ein guter Tag für die Demokratie – jede Stimme zählt! Hier vor Ort lebt die kommunale Demokratie – und sie lebt davon, dass sich alle Wählerinnen und Wähler auf eines verlassen können: dass jede Stimme gleich viel wert ist. Das von CDU, SPD und Grünen geplante neue Kommunalwahlrecht hätte genau das ausgehebelt. Kleine Parteien wären systematisch benachteiligt worden – zugunsten zusätzlicher Mandate für die großen Fraktionen. Dass sich drei große Parteien das Wahlrecht nach ihren Interessen zurechtlegen wollten, ist nicht nur durchschaubar, sondern gefährlich für das Vertrauen in unsere Demokratie. Gut, dass das Landesverfassungsgericht klar entschieden hat: Das ist verfassungswidrig! Das bisherige Verfahren war gerecht und bewährt. Dass nun weiter ohne 5%-Hürde und nach dem Sainte-Laguë-Verfahren gewählt wird, ist ein wichtiges Zeichen – für Hamm und für ganz NRW. #FDP #Kommunalwahl2025 #Hamm #Wahlrecht #Demokratie #Verfassungsgericht #JedeStimmeZählt #GleichesWahlrecht #FaireWahlen #SainteLaguë".

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#Verfassungsgericht schreitet ein:

Teilerfolg für #Pegasus-Opfer aus #Ungarn

Ein #ungarischer #Fotojournalist wurde per #Staatstrojaner überwacht und wollte vor Gericht erfahren, warum. Seine Klage wurde ohne nähere Begründung abgewiesen – zu Unrecht, wie das #ungarische #Verfassungsgericht nun urteilte.

Ein Betroffener staatlicher Überwachung in Ungarn hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt.

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Verfassungsgericht schreitet ein: Teilerfolg für Pegasus-Opfer aus Ungarn

Ein ungarischer Fotojournalist wurde per Staatstrojaner überwacht und wollte vor Gericht erfahren, warum. Seine Klage wurde ohne nähere Begründung abgewiesen – zu Unrecht, wie das ungarische Verfassungsgericht nun urteilte.

netzpolitik.org
Verfassungsklage der PIRATEN gegen das Kommunalwahlgesetz erfolgreich

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichts NRW im Organstreitverfahren gegen das neue Kommunalwahlgesetz erklärt Andrea Deckelmann, Vorsitzende der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen: „Das Verfassungsgericht hat uns PIRATEN heute Recht gegeben. Auch der neueste Plan der ganz großen Koalition aus CDU, Grünen und SPD, kleinen Parteien den Einzug in kommunale Parlamente zu erschweren, ist gesche ...

Piratenpartei NRW
Badummm tsss! 🥁
#PIRATEN ua. haben gewonnen!
Das #Verfassungsgericht verwirft die Reform des #Kommunalwahlgesetz​es!
Die Änderung war NICHT zulässig! \o/
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gericht-urteil-kommunalwahlgesetz-100.html
#NoKomWGNRW
Verfassungsgericht verwirft Reform des Kommunalwahlgesetzes

Kleinere Parteien haben gegen die Änderung des Kommunalwahlgesetzes geklagt. Das Landesverfassungsgericht gab ihnen jetzt Recht.

wdr.de
@jcwagner.bsky.social das Problem fängt schon damit an, dass zu wenige unseren Rechtsstaat verstehen und "Verbot" mit "Verbotsverfahren" verwechseln und die Begriffe auch noch Synonym benutzen.
Dass so getan wird, als könnte die Regierung, eine oder mehrere Parteien oder Politikys selbst eine Partei verbieten.
Wer solche Aussagen trifft, sägt bereits am Rechtsstaat und unterstützt AfD-Rhetorik.
Besser wäre es m.E. nicht ein "AfD-Verbot" zu fordern, sondern "dem Bundesverfassungsgericht endlich zu erlauben unseren Rechtsstaat zu schützen, seinen Job zu machen und auf die Einhaltung der demokratischen Spielregeln zu achten."
Genau dafür ist das Verfahren so gedacht wie es ist. Es schließt quasi ausdrücklich aus, dass sich irgendwie "eines Konkurrenten entledigt" werden kann und auch, dass Parteien zu Unrecht aus dem Wettbewerb genommen werden.
Wer dieses fundamentale Prinzip unseres Staates nicht verstanden hat, sollte zumindest nicht an dessen Spitze stehen.
#AfDVerbot #AfDVerbotsverfahren #noAfD #Rechtsstaat #Verfassungsgericht #Parteienverbot

Verfassungsschutz kann Einstufung unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Das begründete das Amt damit, dass das in der Partei „vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

Gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz reichte die AfD am 5. Mai Klage ein. Daraufhin gab der Verfassungsschutz am 8. Mai eine sogenannte „Stillhaltezusage“ ab: Bis der Fall vor Gericht geklärt sei, werde das Amt die Partei offiziell weiterhin als Verdachtsfall führen und die Aussage öffentlich nicht wiederholen, dass es die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufe. Infolgedessen wurde auch die Pressemitteilung des Amtes über die Einstufung von dessen Webseite entfernt.

Online schreibt ein Instagram-Account, der behauptet, über „Zeitgeschehen“ zu berichten derweil: Der Verfassungsschutz dürfe politische Parteien ohnehin nur dann einstufen, wenn es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebe, das die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei feststelle. Das ist falsch.

Anders als auf Instagram behauptet, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz Parteien unabhängig von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einstufen oder beurteilen (Quelle: Instagram; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet unabhängig vom Bundesverfassungsgericht

Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass das Amt dem Bundesinnenministerium untersteht (Paragraf 2). Nach Paragraf 16 ist es die Pflicht des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dafür darf der Verfassungsschutz auch personenbezogene Daten bekannt geben, „wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen“.

Voraussetzung für eine Einstufung ist laut Paragraf 4 aber nicht, was das Bundesverfassungsgericht sagt, sondern „das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“. Diese sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in „konkreten, in gewissem Umfang verdichteten Umständen, die bei vernünftiger Betrachtung auf das Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen hindeuten“. Eine „Gewissheit“ sei dafür nicht notwendig, gleichzeitig würden bloße Vermutungen aber nicht ausreichen.

Wird eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, bedeutet das erstmal, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidung öffentlich macht. Je nach Einstufung darf der Verfassungsschutz unterschiedliche nachrichtendienstliche Mittel einsetzen – und je höher die Einstufung, desto eher wird er eingreifen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags beschreibt. 

Parteiverbotsverfahren ist Sache des Bundesverfassungsgerichts

Ob eine Partei verboten wird oder nicht, liegt nicht in der Hand des Verfassungsschutzes, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz hat Parteiverbotsverfahren dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. Laut Webseite des Gerichts ist so gewährleistet, „dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet“. Wird eine Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, kann das als Beweis in das Verfahren einfließen. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist im Vergleich zum Verbot das „mildere Mittel“, schrieb etwa auch das Verwaltungsgericht Köln schon 2004. 

Das Bundesverfassungsgericht prüft auf Antrag des Bundestages, des Bundesrats oder der Bundesregierung in einem eigenen Verfahren, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist und verboten werden kann. Das legen die Paragrafen 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und 21 des Grundgesetzes fest.

Ein Verbot sprach das Gericht bisher erst zweimal aus: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands. 2017 stellt das Gericht zwar die Verfassungsfeindlichkeit der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD, jetzt „Die Heimat“) fest, da die Partei aber keine Aussicht darauf habe, ihre Ziele auch durchzusetzen, sprach das Verfassungsgericht kein Verbot aus.

Der Instagram-Account antwortete nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.

Redigatur: Sarah Thust, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, „Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die ‚Alternative für Deutschland‘ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein“ vom 2. Mai 2025: Link (archiviert)
  • Bundesverfassungsschutzgesetz, Stand 12. Mai 2025: Link (archiviert)
  • Informationsseite des Bundesverfassungsgerichts über den Ablauf von Parteiverbotsverfahren: Link
  • Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, 2024: Link (archiviert)

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Author: Matthias Bau

#einstufung #unabhangig #verfassungsgericht #verfassungsschutz #vornehmen

Verfassungsschutz kann Einstufung unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen

Anders als online behauptet, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Partei unabhängig von einem Urteil des Gerichts beurteilen.

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