From: @praesolgka
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Jörg Müller (@praesolgka@bawü.social)
@[email protected] Gibt es ein anderes Gericht, dessen Rechtsprechung auch nur annähernd so politisch oder doch zumindest auf die Politik wirkend ist, wie das Bundesverfassungsgericht? Natürlich gilt die Gewaltenteilung. Aber Rechtsentwicklung findet unweigerlich statt, wenn geltende Normen und Grundsätze auf neue Sachverhalte angewandt werden müssen. Wenn Gerichte dabei aussprechen, dass von der Legislative gesetztes Recht unerwartete Wirkungen entfaltet , wirkt das spontan zuweilen wie den Gerichten nicht übertragene Normsetzung. Es ist aber schlicht die Übertragung geltenden Rechts auf neue Fragen. Wenn der Gesetzgeber das nicht will, kann er seine Normen präzisieren. Aber dieses Wechselspiel von Normvorgaben und scheinbar politischer Anwendung ist unvermeidlich, weil Normen abstrakt sein müssen, Rechtsprechung aber konkret ist. Wundert mich, dass sich ein ehemaliger Richter des BVerfG darüber wundert.



