Unter Generalverdacht: Wenn Vaterschaft zum Prüfstein wird
Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das vorsieht, Vaterschaften künftig systematisch auf möglichen Missbrauch zu prüfen, insbesondere wenn ein sogenanntes migrationsbezogenes Gefälle zwischen den Eltern besteht. Das bedeutet: Ein Elternteil hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, der andere kommt aus einem Drittstaat und besitzt nur ein befristetes Aufenthaltsrecht, eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Nach der Logik des Entwurfs könnte die Anerkennung einer Vaterschaft in solchen Fällen potenziell zur Erlangung von Aufenthaltsrechten oder Sozialleistungen genutzt werden, weshalb sie künftig von den Behörden geprüft werden soll.
Auf den ersten Blick klingt das vielleicht nachvollziehbar. Doch schon in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 23. März 2026 wurde deutlich, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form weit über das Ziel hinausschießt. Dr. Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof Berlin, kritisierte, dass das Gesetz ein „Sonderfamilienrecht“ schaffe, das Kinder und Eltern faktisch benachteilige. Statt gezielt gegen einzelne Missbrauchsfälle vorzugehen, würden alle Familien, die ein migrationsbezogenes Gefälle aufweisen, unter Generalverdacht gestellt.
Die Zahlen unterstreichen die massive Unverhältnismäßigkeit dieses Vorhabens: Zwischen 2018 und 2021 wurden insgesamt nur etwa 1.800 Verdachtsfälle registriert – und das über einen Zeitraum von vier Jahren. Demgegenüber stehen jährlich mehr als 65.000 Vaterschaftsanerkennungen. Das bedeutet, dass auf jeden einzelnen Verdachtsfall rechnerisch weit über hundert Familien kommen, die völlig rechtmäßig handeln und nun dennoch systematisch überprüft werden müssten. Das Gesetz betrifft somit in der überwältigenden Mehrheit unproblematische Familien, die lediglich die rechtliche Anerkennung ihrer Kinder sicherstellen wollen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Belastung der Behörden, da die Verantwortung für die Prüfung stark auf die ohnehin überlasteten Ausländerbehörden verlagert wird und damit die bisherige Prüfungskompetenz von Notaren und Standesbeamten direkt bei der Beurkundung entwertet wird. Für diese zusätzlichen tausenden Prüffälle jährlich fehlen vielerorts personelle Kapazitäten, technische Infrastruktur und klare Vorgaben. Verzögerungen bei regulären Anerkennungen wären die Folge, und Kinder blieben über Monate hinweg in einer rechtlich ungesicherten Situation. Dies hat konkrete Folgen: Es fehlen in dieser Zeit Unterhaltsansprüche, Sorgerechte, Erbansprüche und oft sogar der Zugang zur beitragsfreien Familienkrankenversicherung über den Vater.
Darüber hinaus greift das Gesetz tief in rechtsstaatliche Prinzipien ein. Es setzt auf präventive Maßnahmen, die unabhängig von belegbaren Verdachtsmomenten greifen. Das ist problematisch, weil es die Unschuldsvermutung faktisch aufhebt. Familien werden nicht nach tatsächlichen Anhaltspunkten geprüft, sondern allein aufgrund eines migrationsbezogenen Gefälles. Internationale Vergleiche zeigen, dass dies unnötig restriktiv ist: Länder wie Frankreich, Kanada oder Australien greifen nur dann ein, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, und stellen stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt. Die Anhörung machte auch deutlich, dass das Gesetz nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich problematisch ist. Familien, die aus legitimen Gründen eine Vaterschaft anerkennen, werden stigmatisiert.
Besonders betroffen sind binational oder ausländisch geprägte Familien, die bereits mit bürokratischen Hürden und Unsicherheiten leben. Statt gezielte Prävention zu betreiben, schafft das Gesetz eine pauschale Überwachung, die das Vertrauen in staatliche Institutionen untergräbt und Familien unnötig belastet. Kurz gesagt: Der Entwurf adressiert ein reales Problem, doch seine Umsetzung ist überdimensioniert und unpräzise. Statt Missbrauch effektiv zu verhindern, erzeugt er Generalverdacht, bürokratische Belastung und Unsicherheit für Kinder und Familien. Ein sachgerechter Ansatz müsste klare Verdachtsmomente definieren, die Rolle der Urkundspersonen stärken und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen – statt alle Familien pauschal zu erfassen.
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