Grenzkontrollen an bayrisch-österreichischer Grenze für illegal erklärt
Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte am 09. April 2026 Grenzkontrollen im Winter 2021/22 und Winter 2022/23 für rechtswidrig.
Die von der damaligen Bundesinnenministerin Faeser angeordneten Grenzkontrollen konnten nicht "mit der Belastung von Unterbringungskapazitäten als Folge einer schon jahrelang andauernden
Sekundärmigration begründet werden", so der VGH.
Erst am 15. März 2026 tönte Bundesinnenminister Dobrindt: "Die Grenzkontrollen sind ein Element unserer Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland".
Interessant an dem Fall den der VGH entschieden hatte, das Verwaltungsgericht München, hatte die Klägerin noch abgewiesen, ihre Klage sei "unzulässig". Erst der VGH korrigierte dies. Es kann davon ausgegangen werden, dass Dobrindt das Urteil ebensowenig anerkennen wird, wie die EU-Regeln zu Grenzkontrollen und das Urteil des VGH vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten wird.
Pressemitteilung des VGH (als PDF):
https://vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_personenkontrollen_an_der_deutsch-%C3%B6sterreichischen_grenze_im_winter_2021-2022_und_winter_2022-2023_rechtswidrig.pdf
Verlängerung Grenzkontrollen mit Dobrindt-Zitat:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/grenzkontrollen.html
@bmi
#grenzkontrollen #deutschland #osterreich #grenze #innenpolitik #rechtspolitik #gericht #bayern #grenzkontrollenDeutschland #VGH #bayVGH #bayern #dobrindt #bundesinnenminister #cdu #spd #grune #faeser #jura #jurabubble #montag #eu #eurecht #europa #freizugigkeit








