BGH: #Eingang beim Gericht bei Übermittlung via #beA - Ein über das beA eingereichtes Dokument ist wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem #Empfänger-#Intermediär für dieses Gericht im Netzwerk für das #EGVP gespeichert wurde http://miur.de/3243 #Verfahrensrecht
BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - IV ZB 17/22 - Eingang beim Gericht bei Übermittlung via beA - Ein über das beA eingereichtes Dokument ist wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem Empfänger-Intermediär für dieses Gericht im Netzwerk für das EGVP gespeichert wurde

Relive: Digitale Souveränität nur mit Freier Software! – rC3 NOWHERE Streaming

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#Auseinandersetzung mit #Form​en von #Kapital als #Unterscheidung von #kulturell​em und #soziale​m #Kapital;

Die #Durchsetzungsfähigkeit tritt in #Form eines #Shadowban als das #Mediale in #Erscheinung als #Differenzierung innerhalb des #Soziale​n;

#Unterscheidung von #Intermediär und #Internet;

#FAZ, 23.10.21, #Medien, S.14, Marco #Wehr - #Krieg​er bleiben im #Schatten;

Die #Wiedergabe iSv. #Verbreitung #fremder #Meinungen ist von der #Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 HS 1 #GG #umfasst;

Das #bedeutet, dass sich ein #Intermediär #selbst auf das #Grundrecht der #Meinungsfreiheit berufen kann, selbst dann, wenn es nicht um seine #eigene #Meinung, sondern die eines #Dritten geht.

#Vorlesung 9,2
#Grundrechte #Nußberger

Bürgerservice - MStV: Medienstaatsvertrag (MStV) Vom 14.–28. April 2020 (§§ 1–122)