BGH:
#Eingang beim Gericht bei Übermittlung via
#beA - Ein über das beA eingereichtes Dokument ist wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem
#Empfänger-
#Intermediär für dieses Gericht im Netzwerk für das
#EGVP gespeichert wurde
http://miur.de/3243 #VerfahrensrechtBGH, Beschluss vom 30.11.2022 - IV ZB 17/22 - Eingang beim Gericht bei Übermittlung via beA - Ein über das beA eingereichtes Dokument ist wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem Empfänger-Intermediär für dieses Gericht im Netzwerk für das EGVP gespeichert wurde