BGH: #Eingang beim Gericht bei Übermittlung via #beA - Ein über das beA eingereichtes Dokument ist wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem #Empfänger-#Intermediär für dieses Gericht im Netzwerk für das #EGVP gespeichert wurde http://miur.de/3243 #Verfahrensrecht
BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - IV ZB 17/22 - Eingang beim Gericht bei Übermittlung via beA - Ein über das beA eingereichtes Dokument ist wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem Empfänger-Intermediär für dieses Gericht im Netzwerk für das EGVP gespeichert wurde