Ich hab gerade gelernt, dass der 6. Jugendschutz-Staatsvertrag komplett unrealistische Anforderungen an Jugendschutz auf Betriebsystemebene stellt. (Gerade § 12 (3) 1. ist technisch mMn. nicht umsetzbar)
Und es scheint auch dazu zu führen, dass in 3 Jahren keine alten Betriebsysteme (ohne Alterseinstellungen) mehr weiterverbreitet werden dürfen.
ZB. hier nachlesbar: https://www.media-perspektiven.de/mediaperspektiven-themenwelten/medienrecht-politik/sechster-staatsvertrag-zur-aenderung-medienrechtlicher-staatsvertraege
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