https://oiger.de/2024/08/20/tu-dresden-bleibt-deutscher-spitzenreiter-bei-patenten/191991
#Patent #Schutzrecht #IP #Vergleich #Hochschulen
2|2
Oder: Gibt es da eine #Schutzrecht #Urheberrecht Regelung, bei dem Transkribieren von Podcasts grundsätzlich eine Rechtsverletzung darstellen soll und Regelungen zur #Barrierefreiheit aushebelt?
#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)
#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht
#status #activus
#Grundrecht als #Mitwirkungsrecht
Hat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG
3 #Dimensionen des #Grundrecht:
#Institutsgarantie: #Schutz von #Eigentum als #solches
#Abwehrrecht: #Niemand darf in #Eigentum eines #anderen #eingreifen
#Schutzrecht: #Staat muss #Maßnahmen #ergreifen, um #Eigentum zu #schützen
#Hinweis auf #BVerfGE 58, 300 #Nassauskiesungsbeschluss;
#Begriff der #Enteignung, #Ausbuchstabieren des #Verständnis von Art. 14 #GG
#Entscheidung #Bundesverfassungsgericht
#BVerfGE #Klimaschutzgesetz
#Argumentation für #Schutzpflicht des #Staates / #Schutzrecht gegenüber #Staat aus #Art. 2 Abs. 2 S. 1 auf #körperliche #Unversehrtheit und #Art 14 auf #Schutz des #Eigentums im #Sinn #intertemporaler #Freiheitssicherung i.V.m. #Art. 20a GG: #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen
#zukünftige #Freiheitssrechte
vgl. #Folgenorientierung
#BVerfG, #Beschluss des Ersten #Senats vom 24.03.21 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270
#Unterscheidung von #Abwehrrecht, #Schutzpflicht / #Schutzrecht und #Gleichheitsrecht am #Beispiel des #Art 2 Abs. 2 #GG.
#Formulierungen als #Hinweise:
#gegen #staatliche #Eingriffe: #Hinweis auf #Abwehrrechtliche #Dimension;
zu #schützen: #Hinweis auf #Schutzpflicht
#gleich #wertvoll: #Gleichheitsrechtliche #Dimension
#Verfassungsrecht #Jurisprudenz #Systematik
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger
#Schutzbereich des iSv #zentraler #Fragestellungen zu #Art. 2 Abs. 1 #GG
#Schutz der #biologischen #physischen #Existenz #jedes #Menschen vom #Zeitpunkt ihres #Entstehens bis zum #Eintritt des #Todes #unabhängig von den #Lebensumständen des #Einzelnen, seiner #körperlichen und #seelischen #Befindlichkeit, #gegen #staatliche #Eingriffe #geschützt.
#Bio #Biologie #Jedermann #Schutzrecht
#Vorlesung 8,1
11.5.21 #Grundrechte #Nußberger