Rechtliche Rahmenbedingungen und Mediation
Mediation im Spannungsfeld von Freiwilligkeit und Recht Das Mediationsgesetz macht deutlich, dass Mediation zwar freiwillig ist, aber nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens stattfindet. Bereits § 1 MediationsG definiert Mediation als ein strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Diese gesetzliche Definition verdeutlicht, dass Freiwilligkeit und Struktur keine Gegensätze sind, sondern sich gegenseitig bedingen. […]https://anwaltsblog.wordpress.com/2026/03/06/rechtliche-rahmenbedingungen-und-mediation/







