Die Urteilslage / Verordnungen zum Thema Beweiswert von Screenshots ist echt wild und widersprüchlich.
Als Informatiklehrer hätt ich gesagt "lohnt sich nicht, null Beweiswert".. Steht aber in vielen Leitfäden zu Medienrechtsfragen. Und scheint als Argument offenbar als schwach angesehen zu sein aber manchmal eben doch zu verfangen.





