#Podcast
#Barrierefreiheit #Hörbehinderung #Gehörlos

Hätte gern eine konkrete Aussage - am besten verifiziert von Rechtskundigen in #Medienrecht #Urheberrecht darüber, dass Podcasts

im Sinne der #UNBRK UN #Behindertenrechtskonvention #BGG #Behindertengleichstellungsgesetz #Behindertenstärkungsgesetz

sehr wohl transkribiert werden dürfen.

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Oder: Gibt es da eine #Schutzrecht #Urheberrecht Regelung, bei dem Transkribieren von Podcasts grundsätzlich eine Rechtsverletzung darstellen soll und Regelungen zur #Barrierefreiheit aushebelt?

#Podcast
#Hörbehinderung #Gehörlos

#Medienrecht #DigitaleBarrierefreiheit

@elomenelomina nicht rechtskundig (würde evtl. mal in Reddit /r/legaladviceGerman nachfragen), aber zum Verständnis: als Konsument:in (lokal?) transkribieren lassen? Wer sollte das mitbekommen? Oder Podcast transkribieren (lassen) und der Welt zur Verfügung stellen?
@alech Der Fragestellung möchte ich gern entgegen stellen:
- es soll die zur Verfügung gestellte Transkription nicht unsichtbar bleiben.
- es geht um gesellschaftliches Miteinander, um Inklusion, und Inklusion ist kein privates stilles Unterfangen.
- Transkribieren ist in diesem Kontext ein Nachteilsausgleich und sollte nicht von Konsumierenden mit privaten Mitteln aufgebracht werden müssen.
@elomenelomina bin da voll bei Dir, „moralisch“ finde ich auch dass es (wenn die Podcasterin das nicht selbst macht), man ein Transkript veröffentlichen können sollte. Könnte mir aber vorstellen dass das rechtlich schon Fallstricke hat
@alech rechtliche Fallstricke - und dazu werde ich mich an Anwälte wohl wenden müssen.