„Bei Steuern, die wie die Einkommensteuer und damit auch der Solidaritätszuschlag an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sind, ist die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte zulässig“

- Geht runter wie Öl

https://www.tagesspiegel.de/politik/bundesfinanzhof-hat-entschieden-solidaritatszuschlag-verstosst-nicht-gegen-verfassung-9263130.html

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Bundesfinanzhof hat entschieden: Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen Verfassung

Oberstes Finanzgericht hält Weitererhebung des „Soli“ bei einem Teil der Steuerzahler nicht für grundgesetzwidrig. FDP und Union setzen auf endgültige Entscheidung in Karlsruhe

Der Tagesspiegel