Zum bundeswehrmachtsfragebogenausfüllzwang
Für die vielen jungen männer, die kein bußgeld bezahlen wollen, weil sie den fragebogen der bundeswehrmacht nicht ausfüllen, hat freiheitsfoo eine schöne idee:
Kommt man seiner Auskunftspflicht auch dann (formell) nach, wenn man die Antworten in einen (gerne auch längeren) Aufsatz verpackt, damit die Menschen bei der Bundeswehr zur Abwechslung mal keine langweilegen [sic!] Formulare auswerten müssen? Immerhin heißt es im §15aWPflgG, der die Zwangsbefragung (Neusprech: „Bereitschaftserklärung“) im Absatz 2:
„Die Bereitschaftserklärung ist mittels eines zur Verfügung gestellten Online-Fragebogens oder schriftlich abzugeben.“
Warum also keinen Aufsatz schreiben?
Und ist der Einsatz von „KI“ bei der Formulierung eines solchen Aufsatzes zulässig?
Bwahahahahaha!
Prompt: „bitte formulier das noch viel blumiger und weitschweifiger“.
Bwahahahahaha!
Steht eigentlich irgendwo, welche schriftarten man für so einen schrieb verwenden muss? Ich bin da für etwas mehr persönliche note durchaus zu begeistern. Die verlinkte schriftart ist jetzt die erste, die ich gefunden habe. Aber bitte den text nicht zu groß machen, nachdem er schon von der „KI“ so weitschwafelig gemacht wurde. Denk doch mal einer an die bäume!!1!
Bwahahahahaha!
Und wenn ich „schriftlich abgeben“ höre: ich würde so etwas ja gelocht abgeben, damit das für den vorgang so wertvolle dokument auch abgelegt werden kann. Die löcher dabei ein paar millimeter enger stanzen, damit beim abheften das papier einreißt! Leute, die mit vergewaltungstätlichkeiten beschäftigt sind, lieben so etwas.
Aber noch besser ist, erstmal gar nicht zu antworten, bis man mindestens ein einschreiben mit rückschein oder etwas vergleichbar sicher zugestelltes im briefkasten hat. Die wollen, dass ihr für sie verreckt! Da können sie auch ruhig mal etwas aufwand treiben. Ansonsten ist der name Hase und ihr wisst von nix.
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