Ich hatte gerade in meiner Timeline zu diesem Thema eine Meldung (Quelle habe ich noch nicht näher übeprüfen können), dass angeblich in NRW die Nutzung der CWA faktisch unmöglich sei und nur noch die Luca-App verwendet werden könne. Es wird u. a. auf § 6 Abs. 1 Satz 8 Corona-Verordnung Niedersachsen v. 24.8.2021 verwiesen.
Gibt es dazu irgendwelche Infos, ob das stimmt?
@Urmeline @ulrichkelber Das könnte sich auf unseren Bericht beim #freiheitsfoo beziehen.
https://freiheitsfoo.de/2021/09/07/digitalzwang-in-niedersachsen/
Da handelt es sich aber um eine Verordnung für #Niedersachsen, nicht für #NRW.
Jedes Bundesland kann ja (in Grenzen) selbst bestimmen, welche Mittel es zur Pandemiebekämpfung erlaubt/verbietet.
Die #CWA konnte in Niedersachsen auch bisher nicht rechtskonform zur Nachverfolgung genutzt werden. Jetzt wird zusätzlich Papiererfassung massiv eingeschränkt. /u