#Palantir bestätigt "der Zweck heiligt die Mittel" und damit das echte Problem ihrer Software:

Der Angriff auf die #Unschuldsvermutung durch #Rasterfahndung!

"Zu den analysierbaren Daten gehören aber auch Informationen über Menschen, die nicht als Verdächtige geführt werden, sondern zum Beispiel als Zeugen. Allein in Bayern geht es dabei um Millionen Daten."

"Palantir könne Sicherheitsbehörden helfen, auf aktuelle Bedrohungen wie Cyberkriminalität..."
https://www.n-tv.de/politik/Palantir-weist-deutsche-Sicherheitsbedenken-zurueck-article25955635.html

"Datenhoheit bei Polizei": Palantir weist deutsche Sicherheitsbedenken zurück

Der US-Datenanalyst Palantir drängt auch auf den deutschen Markt. Die Polizei dreier Bundesländer probiert die Software bereits aus. Allerdings gibt es enorme Zweifel - etwa an der Sicherheit der Daten. Ein Sprecher findet die Sorgen nicht gerechtfertigt und kritisiert seinerseits hiesige Experten.

n-tv NACHRICHTEN

Lasst euch nicht irren: Palantir geht per False Flag Augenwischerei auf eine Nebelkerze ein und adressiert den Kern nicht!

Das echte Thema ist der Angriff auf die #Unschuldsvermutung durch #Rasterfahndung!

Hintertüren im Code sind nicht DAS Problem. Oder dass die Daten nach USA wandern.
Das Risiko ist da, ja. Aber es ist ein geringes gegenüber anderen.

Menschen fallen daher auf dieses Narrativ von denen rein, das ist deren Ziel.

Hört euch gerne den #Hyberbandrauschen Podcast an..."

@DS_Stiftung @algorithmwatch

Dobrindt "spielt" so wenig mit Rechtsbrüchen, wie ein Mörder mit Rechtsbrüchen "spielt". Dobrindt ist ein Rechtsbrecher.

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Für die Laien: Nicht jeder Rechtsbruch ist strafbar. Deshalb darf man Dobrindt (noch) nicht als kriminell bezeichnen. Ein Rechtsbrecher ist er trotzdem.

#Dobrindt #Kriminalität #Strafrecht #Rechtsbruch #KI #Überwachung #Unschuldsvermutung #Persönlichkeitsrecht #RechtAmEigenenBild #Art2GG #Grenzkontrollen #Schengen

Die #Chatkontrolle ist ein massiver Angriff auf die #Grundrechte und #Freiheitsrechte aller Bürger.
#Massenüberwachung führt nicht zu mehr #Sicherheit, im Gegenteil. Die #Demokratie wird mit derartigen Mitteln nicht nur beschädigt, sondern auf Dauer zerstört.

Kein normal denkender und anständiger Mensch kann für die #Chatkontrolle sein. Lediglich machtbesessene Menschen und #Überwachungsfanatiker - wobei diese meistens eine Personalunion bilden - sind dazu in der Lage.

Grundrechtseingriffe #Menschenrechte #Unschuldsvermutung #Überwachung #Überwachungsstaat

https://netzpolitik.org/2025/internes-protokoll-eu-juristen-kritisieren-daenischen-vorschlag-zur-chatkontrolle/

Internes Protokoll: EU-Juristen kritisieren dänischen Vorschlag zur Chatkontrolle

Dänemark schlägt wieder eine weitreichende verpflichtende Chatkontrolle vor. Der Juristische Dienst des Rats bezeichnet auch diesen Vorschlag als rechtswidrig. Ob das Gesetz noch kommt, könnte von Deutschland und Frankreich abhängen. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll.

netzpolitik.org

@raiden_fediverse @Sofie_unlabeled @abcdd

Erstmal: Unschuldsvermutung.

Zweitens: Maja wurde illegal nach Ungarn verschleppt, das Bundesverfassungsgericht erklärte die Deportation für verfassungswidrig

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-013.html?nn=148438

Drittens: Maja wurde über ein Jahr in Isolationshaft gehalten, das ist Folter i.S.d. Art. 3 Europ.Menschenrechtskonvention

#maja #folter #bverfg #unschuldsvermutung

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.