@ehrba @hochbahn

Arme einsperren oder vom #ÖPNV ausperren zu wollen ist schäbig, und widerspricht dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetz!

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Das im #Grundgesetz aufgeführte #Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die #Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer #Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (#ÖPNV als Aufgabe der „#Daseinsvorsorge“).
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Reinhardt, W. (2018). Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs. In: Öffentlicher Personennahverkehr. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22059-4_2

Meine Schlüsse aus dem Artikelinhalt...

1. Die CDU möchte alle Kontrollen in Deutschland, die nicht zu einer Haftstrafe führen können, abschaffen, weil "sinnlos"!

2. Rechtsauffassung des CDU-"Rechtsexperte" widerspricht meiner Meinung nach dem, was im Grundgesetz zu Teilhabe steht...

Laut Spiegel lehnt er es ab, das "Fahren ohne Ticket" von Straftat auf Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Er befürwortet also, dass Arme und Kranke, die sich #ÖPNV und Geldbußen nicht leisten können, weiter für viel Geld in Gefängnisse gesteckt werden, oder Bus- und Bahn nicht nutzen dürfen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schwarzfahren-union-gegen-entkriminalisierungs-plan-des-justizministeriums-a-8a22f056-e86a-4255-8c4d-7f3caa47a964

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Das im #Grundgesetz aufgeführte #Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die #Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer #Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (#ÖPNV als Aufgabe der „#Daseinsvorsorge“).
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Reinhardt, W. (2018). Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs. In: Öffentlicher Personennahverkehr. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22059-4_2

Schwarz-rote Regierung: Union stemmt sich gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Fahren ohne Ticket kann in Deutschland schlimmstenfalls im Gefängnis enden. Justizministerin Hubig will das nun ändern. Doch der Koalitionspartner lehnt die Idee mit deutlichen Worten ab.

DER SPIEGEL

#Aufenthaltstitel sind:

- (befr.) #Visum
- (befr.) #Aufenthaltserlaubnis
- (befr.) Blaue Karte EU
- (unbefr.) #Niederlassungserlaubnis
- (unbefr.) Erlaubnis zum #Daueraufenthalt-EU

Weitergelesen zu: #Freizügigkeit #Personenfreizügigkeit #Freizügigkeitsgesetz

Ist schon sehr anders, nur die jeweilige Entwicklung mitzubekommen oder jetzt kompakt nachzulesen.

Wie ich einleitend sagte:
Übel, die Zusammenhänge nicht auf dem Schirm zu haben.

Neue Wehrpflicht-Regel: Millionen Männer brauchen jetzt eine Genehmigung, um Deutschland zu verlassen

Eine drastische Änderung des Wehrpflichtgesetzes ist längst in Kraft getreten. Sie betrifft fast alle Männer unter 45 und hat weitreichende Folgen.

 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat auf die Klage des Österreichers Martin Sellner die Rechtswidrigkeit eines gegen ihn verhängten Aufenthaltsverbots der Gemeinde Neulingen festgestellt.

Martin Sellner ist führende Figur der rechtsextremen "Identitären Bewegung", aus Österreich und tritt regelmäßig auch in Deutschland, z.B. bei der AfD auf.

Er wollte 2024 in Baden-Württemberg eine Lesung abhalten. Die zuständige Gemeinde sprach daraufhin ein Aufenthaltsverbot dahingehend aus, dass es Sellner untersagt sei, sich von Samstag, 3. August 2024, 0:00 Uhr, bis Sonntag, 4. August 2024, 12:00 Uhr, im Gemeindegebiet aufzuhalten.

Nun hat das Verwaltungsgericht dies beanstandet, denn es gebe keine Anhaltspunkte, dass von Sellner mit "strafbaren Äußerungen zu rechnen" gewesen sei.

Die Spielräume für Rechtsextreme werden staatlicherseits immer mehr ausgeweitet: mal freiwillig, wenn Schulen vor Wahlen, die Räume der AfD öffnen, oder wenn Gerichte einem Martin Sellner quasi dessen Unbedenklichkeit attestieren.

https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/26471758/?LISTPAGE=26209335

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