Seit 1. März gilt die neue GwG-Meldeverordnung: Banken müssen Verdachtsfälle strenger und digital melden.
Seit dem 1. März gilt in Deutschland die neue GwG-Meldeverordnung. „GwG“ steht für das Geldwäschegesetz, auf das sich die Verordnung bezieht.
#GwG #Geldwäschegesetz #Banken #FIU #Finanzaufsicht #Geldwäsche #Terrorismusfinanzierung #Bankkunden #Verdachtsmeldung #Finanzdienstleister #Deutschland #RechtUndOrdnung #Verordnung #Finanzen





