„Beamte müssten sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Für eine Entlassung reichten bereits begründete Zweifel des Dienstherrn an der Verfassungstreue aus. Die Entscheidung ist unanfechtbar."
https://www.zeit.de/news/2026-03/26/gericht-zweifel-an-verfassungstreue-reichen-fuer-rauswurf #Rechtsstaat





