Künftig müssen #Unternehmen eine anerkannte #Umweltleistung #nachweisen können, wenn sie mit Begriffen wie "#umweltfreundlich", "#grün" oder "#biologischabbaubar" werben. Selbst eine #Zielorientierung, die bisher nicht belegbar ist, fällt unter die neue #Verordnung. Wer also damit wirbt, bis #2040 #Klimaneutralität zu erreichen, muss einen detaillierten Plan vorlegen, wie das Unternehmen daran arbeitet, dies realistisch in die Tat umzusetzen. Dieser soll künftig von externen Sachverständigen überprüft werden.
https://www.watson.de/leben/good-news/767259000-supermarkt-neues-greenwashing-gesetz-geht-unternehmen-an-den-kragen









