Drastische Verschärfungen für Geflüchtete: #GEAS-Reform tritt in Kraft
Mit dem heutigen Tag tritt die im Mai 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Kraft. Damit werden die umfassendsten Änderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam. Kurzfristig werden heute noch weitere Verschärfungen im Bundestag beschlossen. Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte Geflüchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die Fortführung des Bundesprogramms behördenunabhängige Asylverfahrensberatung.
Zentraler Teil der Reform sind die Einführung besonderer #Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen, für deren Dauer bestimmte Personen als nicht eingereist gelten und de facto inhaftiert werden können. Solche Verfahren werden auch in Deutschland an Flug- und Seehäfen durchgeführt. Darüber hinaus werden beschleunigte Verfahren für bestimmte Gruppen eingeführt, die durch knappe Fristen für Behörden und Gerichte sowohl die Verfahrensqualität als auch den Rechtsschutz beschneiden. Verordnungen für Krisensituationen oder die Instrumentalisierung Geflüchteter erlauben ein weiteres Absenken von Standards.
Neben diesen grundlegenden Änderungen gibt es eine Vielzahl kleinteiliger Verschärfungen, die besonders in der Umsetzung in #Deutschland zum Tragen kommen. So wird es in Zukunft möglich sein, Menschen für mehrere Monate zu verpflichten, sich für den gesamten Tag ausschließlich in einer #Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten. In sogenannten Sekundärmigrationszentren soll es hierzu noch einmal verschärfte Vorgaben geben. Zudem wurden Rechtsgrundlagen geschaffen, um Personen für die Dauer des Asylverfahrens zu inhaftieren, darunter auch #Kinder. Auch die vom #EuGH jüngst als europarechtswidrig eingestuften vollständigen #Leistungsausschlüsse bleiben erhalten.
Am Mittwoch wurde zudem bekannt, dass heute im Bundestag noch kurzfristig weitere gesetzliche Änderungen vorgenommen werden sollen. Dies betrifft u.a. die Ausweitung von Arbeitsverboten für Menschen mit einer Duldung und abgelehntem Asylantrag (§ 60a Abs 6 AufenthG). Das Arbeitsverbot soll nun zukünftig auch Personen betreffen, die auf europäischer Ebene als „sichere Herkunftsstaaten“ festgelegt sind. Das betrifft insbesondere geduldete Menschen aus der Türkei, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Diese sollen zukünftig keine Möglichkeit mehr haben, mit einer Duldung zu arbeiten und bspw. ihren Aufenthalt durch eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu sichern. Bisher fehlt eine Übergangsregelung für Altfälle, die allerdings laut Abgeordneten in einem späteren Gesetzgebungsverfahren nachträglich eingeführt werden soll. Darüber hinaus wird auch die unbefristete Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1a AsylG) auf die europäischen “sicheren Herkunftsstaaten” ausgeweitet und die Anwendung der Qualifikationsverordnung den europäischen Vorgaben angepasst.
(..)
Mehr beim Paritätischen Gesamtverband.
#Asylrecht ist ein #Grundrecht und #Menschenrecht #CapitalismIsADeathCult