"#BlnBDI: keine vollständige Aufbewahrung erteilter Auskünfte bei Auskunftsersuchen"
-> "Die Ausführungen der Berliner Aufsichtsbehörde dürften aus Sicht von Unternehmen und anderen (verantwortlichen) Stellen schwer nachvollziehbar und äußerst praxisfern sein"

BlnBDI: keine vollständige Aufbewahrung erteilter Auskünfte bei Auskunftsersuchen
Das Recht auf Auskunft (gemäß Art. 15 DSGVO) gehört nach wie vor zu den datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten, die Unternehmen – und auch Gerichte – am meisten beschäftigen. Während es in der Beratungspraxis zumeist darum geht, welche personenbezogenen Daten in welchem Ausmaß gegenüber der antr