"Art. 15 DSGVO: Kein Werkzeug für gewerbliche Forderungsdurchsetzung"

Art. 15 DSGVO: Kein Werkzeug für gewerbliche Forderungsdurchsetzung
Der BGH hat mit Urteil vom 24.02.2026 klargestellt, dass der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Falle eines Forderungskaufs beim Betroffenen verbleibt und nicht als Hilfsrecht analog § 401 BGB auf den Käufer übergeht.






