Muss vor dem Einsatz eines #Hochrisiko-#KI-Systems immer zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 #DSGVO durchgeführt werden?
BayLfD: Nein, die Einordnung als Hochrisiko-KI-System hat aber "Indizwirkung":
Datenschutz bei KI-Projekten in der bayerischen Verwaltung - Orientierungshilfe, Rn. 52


