
Die Gleichartigkeit nach § 15 Abs. 1 VDuG fehlt, wenn die Schadensprüfung nach Art. 82 DSGVO eine Vielzahl individueller Umstände des einzelnen Verbrauchers erfordert.

Ausweiskontrollen und punktuelle Videoüberwachung in öffentlichen Schwimmbädern sind bei konkreter Gefährdungslage datenschutzrechtlich zulässig, wenn sie verhältnismäßig ausgestaltet sind.
Alle reden über die KI-Enzyklika. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist weiterhin nicht entzückt.
🌍 Alle zur KI-Enzyklika
😿 Spezifische Aufsichten weiterhin schlecht beteiligt
✉️ Konfession aus dem Briefumschlag raten
https://artikel91.eu/2026/05/29/entzyckend-wochenrueckblick-kw-22-2026/
Die französische Datenschutzbehörde @cnil betont, dass der digitale Euro kein Überwachungsinstrument werden darf.
Besonders wichtig aus Sicht der CNIL:
🔒 Anonyme bzw. stark geschützte Zahlungen im Offline-Modus
🛡️ Datenschutz „by design“ und ein Angebot, dass es Menschen ermöglicht, auf US-Zahlungsdienste zu verzichten
🔗 https://www.cnil.fr/fr/confidentialite-de-leuro-numerique-ou-en-sommes-nous
Les autorités européennes chargées de la protection des données conseillent les institutions de l'UE sur ce sujet depuis le début du projet et expliquent pourquoi un niveau élevé de protection de la vie privée et des données est une condition essentielle au succès du projet et à ses avantages po