
CO2 Jahresemissionsmengen im Verkehrssektor in Würzburg
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Klimaschutzgesetz sieht für den Verkehrssektor Jahresemissionsmengen von 150 Millionen t CO₂äq im Jahr 2020 bis zu 85 Millionen t CO₂äq im Jahr 2030 vor. In Würzburg betrugen die tatsächlichen Jahresemissionsmengen im Verkehrssektor laut https://klima-dashboard.wuerzburg.de/media/pages/klimabericht-2024/aa945c3674-1770714720/klimabericht-2024-stadt-wurzburg.pdf - 294 kt CO₂äq im Jahr 2020 - 297 kt CO₂äq im Jahr 2021 - 327 kt CO₂äq im Jahr 2022 Ausgangslage sind 253 kt CO₂äq im Jahr 1990. Zielvorgabe für die Stadt Würzburg sind laut IKK: - 219 kt CO₂äq im Jahr 2025 - 144 kt CO₂äq im Jahr 2030 Gemäß KSG sind bis 2030 gegenüber 1990 die Emissionen um 65 % zu reduzieren. Die Zielvorgabe des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erreicht mit einer Reduktion um 43 % diese Anforderung nicht. Ein wichtiger Meilenstein laut IKK ist das Ziel für 2025. 2025 ist vorbei. Auf Bundesebene liegen erste (vorläufige) Ergebnisse für 2025 vor. Dies vorangestellt senden Sie mir bitte Folgendes zu: - vorgesehene Jahresemissionsmengen im Verkehrssektor in Würzburg für die Jahre 2020 bis 2030, die geeignet sind, die zulässigen Jahresemissionsmengen im Verkehrssektor laut KSG einzuhalten (Hinweis: Die IKK Ziele sind nicht mit dem KSG vereinbar) - tatsächliche Jahresemissionsmengen im Verkehrssektor in Würzburg für die Jahre 2023, 2024, 2025 - falls die tatsächlichen Jahresemissionsmengen noch nicht vorliegen bitte ich um Zusendung vorläufiger Daten - falls auch vorläufige Daten noch nicht vorliegen bitte ich um detaillierte Auskunft unter Nennung der zuständigen Stellen, welche Daten zur Bestimmung der vorläufigen Emissionen erforderlich sind. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung Würzburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Mit der Gebührenerhebung gemäß Würzburger Kostenverzeichnis WKVz Tarifgruppe 00, Tarifnummer 007, lfd. Nr. 5 erste Variante für eine Datei bin ich einverstanden. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens darüber hinaus gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
🐦🔥nemo™🐦⬛ 🇺🇦🍉




