Hier kann man nachlesen, was Frau #BrosiusGersdorf wirklich zum Schutz ungeborenen Lebens gesagt hat (Kap.5 des Berichts). Embryos seien prinzipiell durch das Grundrecht auf Leben (Art. 2 GG) geschützt. Spätestens dann, wenn das Embryo eigenständig lebensfähig sei, habe das Lebensrecht starkes Gewicht, was sich auch auf die Abwägung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren auswirke.
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/238404/08fd14b5eb28265c8201b69d12e456f4/kurzbericht-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-data.pdf
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