„Eine objektive Bestenauswahl bleibt ein Mythos und eine institutionell unabhängige Justiz sieht anders aus. Andere europäische Länder haben hier aus der Vergangenheit mehr gelernt“ 👇 Stellungnahme der #NRV Hessen zur Beurteilung von Richter*innen:
@Bundesregierung
#Reminder Strafanzeige und #NRV
»Das Prinzip der Gewaltenteilung sollte einem Innenminister, der auf dem Boden unserer Verfassung steht, dabei ebenso geläufig sein wie die in Art. 20 Abs. 3 GG festgeschriebene Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz. „Die Aussage, es handele sich nur um eine „Einzelfallentscheidung“, zeugt von einer erschreckenden Ignoranz gegenüber der in der betreffenden Entscheidung zur Begründung herangezogenen EU-Regeln, ...“«