​(7/12) 💸 Das größte Hindernis ist nicht nur die Psyche, sondern die strukturelle Armutsfalle. Schizophrenie ist oft eine Geschichte der wiederholten Zerstörung der Existenz. Wer 4, 6 oder 8 Mal sein Leben von Null aufbauen musste, kann keine 5.000 € für ein Hilfsmittel ansparen. #Armut #SGBIX #Sozialrecht

Auch diese Woche eine Leseempfehlung für den Newsletter von Harald Thomé, und weil da so richtig viel drin steht, verlinke ich ihn einfach:

https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-14-2026-vom-12-04-2026.html

#armut #soziales #sozialrecht

Thomé Newsletter 14/2026 vom 12.04.2026 - Harald Thomé

📌 Todesfall stoppt Klage
Das LSG NRW: Eine Klage im Namen einer bereits verstorbenen Person ist unzulässig. Erben müssen Ansprüche im eigenen Namen geltend machen; eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ reicht dafür nicht. #Sozialrecht #Rente #Erbe #LSGNRW

https://www.sozialrechtsiegen.de/klage-nach-dem-tod-der-klaegerin-koennen-erben-rentenansprueche-durchsetzen/

📌 KSK-Beiträge: Keine Rückwirkung! Das LSG NRW bestätigt: Sinkt das Einkommen, wirkt eine Korrektur erst ab dem Monat nach dem Antrag. Wer zu spät meldet, zahlt zu viel – ohne Erstattung. #KSK #Sozialrecht #Urteil #Selbstständig

https://www.sozialrechtsiegen.de/rueckwirkende-beitragsanpassung-in-der-kuenstlersozialkasse-wann-sinken-die-beitraege/

von der bisherigen Versorgungspraxis nicht zulässig. Änderungen der Kostenübernahme bedürfen einer normativen Grundlage.

Betroffene sollten bei ablehnenden Bescheiden auf das Rundschreiben RS 2026/070 verweisen.
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https://www.cornelia-mertens.de/?p=19883

#Kostenübernahme #Hormontherapie #TransGesundheit #GKV #Sozialrecht

Kostenübernahme Hormonbehandlungen: Fortführung der bisherigen Versorgungspraxis | Cornelia Kost

BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 2: Ratenzahlungen des Schuldners

In der BSG-Entscheidung vom 5.3.2026, B 7 AS 15/24 R – siehe die Meldung Teil 1 – war auch die Ratenzahlung des Schuldners Thema. Das BSG hat dazu mitgeteilt (Terminsmitteilung vom 5.3.2026):

„Die Ratenzahlungen des Klägers bis Dezember 2018 haben jedoch grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB zu einem Neubeginn der für jede Forderung getrennt zu […]

#BSG #Rechtsprechung #Sozialrecht --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“

Das BSG hatte am 04.03.2021 unter B 11 AL 5/20 R eine wichtige Grundsatzfrage zur Verjährung von SGB-Erstattungsforderungen entschieden. Der Leitsatz lautet (Fettdruck von uns):

Ein Erstattungsanspruch nach Aufhebung eines Verwaltungsakts verjährt nur dann erst nach 30 Jahren wenn ein weiterer Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs während einer bereits laufenden Verjährung dieses Anspruchs bindend wird.

Siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=%22B+11+AL+5%22

Kann ein „Stundungsbescheid“ ein solcher weiterer Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 2 SGB X sein, der also dann die 30jährige Verjährungsfrist auslöst?

Das LSG Berlin-Brandenburg hat dies unter L 32 AS 405/22 am 17.4.2024 abgelehnt und ausgeführt: „Die durch Verwaltungsakt der AfA RE vom 11. Mai 2017 verfügte Stundung stellt ebenfalls keine Handlung dar, welche unmittelbar auf die Durchsetzung der Erstattungsansprüche zielt. Die Stundung (…) betrifft die Zahlungsmodalitäten. Sie ist mit der Rechtsfolge verbunden, dass die Durchsetzung der Forderungen mit Mitteln des Verwaltungszwangs gerade ausgeschlossen bzw. auf den Umfang der Stundung beschränkt ist (§ 40 Abs. 8 SGB II i.V. mit § 5 VwVG und § 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Hinzukommt, dass der Verwaltungsakt vom 11. Mai 2017 zeitlich befristet ist. Dies rechtfertigt es erst recht nicht, ihm die weitreichende Wirkung des § 52 Abs. 2 SGB X beizumessen.“

[…]

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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“ – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025

Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze […]

#Alter #Sozialrecht #ZahlenStatistik --- dies ist ein automatischer Tröt der Webseite der LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. ---
1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 - aus: Alter - Sozialrecht - Zahlen / Statistik - Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V.

📌 GdB-Sprung verfehlt
Das Gericht stellte fest, dass ein künstliches Kniegelenk nur den Mindestwert von 20 erzielt – Existenzängste erhöhen den GdB rechtlich nicht. Klinische Nachweise über massive Beeinträchtigungen sind entscheidend für den Schwerbehindertenausweis. #Sozialrecht #GdB #Urteil

https://www.sozialrechtsiegen.de/erhoehung-des-grades-der-behinderung-reichen-knie-op-und-psyche-fuer-gdb-50/

📌 BEITRAGSFREIE DIREKTVERSICHERUNG
Das SG München stellt klar: Eine privat finanzierte Direktversicherung ohne echtes Arbeitsverhältnis löst keine Pflegeversicherungsbeiträge aus – auch ein späterer Minijob ändert daran nichts.
#Arbeitsrecht #Sozialrecht #Versicherungsrecht

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/beitragspflicht-fuer-die-direktversicherung-wann-keine-beitraege-faellig-sind/