von der bisherigen Versorgungspraxis nicht zulässig. Änderungen der Kostenübernahme bedürfen einer normativen Grundlage.

Betroffene sollten bei ablehnenden Bescheiden auf das Rundschreiben RS 2026/070 verweisen.
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https://www.cornelia-mertens.de/?p=19883

#Kostenübernahme #Hormontherapie #TransGesundheit #GKV #Sozialrecht

Kostenübernahme Hormonbehandlungen: Fortführung der bisherigen Versorgungspraxis | Cornelia Kost

BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 2: Ratenzahlungen des Schuldners

In der BSG-Entscheidung vom 5.3.2026, B 7 AS 15/24 R – siehe die Meldung Teil 1 – war auch die Ratenzahlung des Schuldners Thema. Das BSG hat dazu mitgeteilt (Terminsmitteilung vom 5.3.2026):

„Die Ratenzahlungen des Klägers bis Dezember 2018 haben jedoch grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 212 Absatz 1 Nummer 1 BGB zu einem Neubeginn der für jede Forderung getrennt zu […]

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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“

Das BSG hatte am 04.03.2021 unter B 11 AL 5/20 R eine wichtige Grundsatzfrage zur Verjährung von SGB-Erstattungsforderungen entschieden. Der Leitsatz lautet (Fettdruck von uns):

Ein Erstattungsanspruch nach Aufhebung eines Verwaltungsakts verjährt nur dann erst nach 30 Jahren wenn ein weiterer Verwaltungsakt zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs während einer bereits laufenden Verjährung dieses Anspruchs bindend wird.

Siehe auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=%22B+11+AL+5%22

Kann ein „Stundungsbescheid“ ein solcher weiterer Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 2 SGB X sein, der also dann die 30jährige Verjährungsfrist auslöst?

Das LSG Berlin-Brandenburg hat dies unter L 32 AS 405/22 am 17.4.2024 abgelehnt und ausgeführt: „Die durch Verwaltungsakt der AfA RE vom 11. Mai 2017 verfügte Stundung stellt ebenfalls keine Handlung dar, welche unmittelbar auf die Durchsetzung der Erstattungsansprüche zielt. Die Stundung (…) betrifft die Zahlungsmodalitäten. Sie ist mit der Rechtsfolge verbunden, dass die Durchsetzung der Forderungen mit Mitteln des Verwaltungszwangs gerade ausgeschlossen bzw. auf den Umfang der Stundung beschränkt ist (§ 40 Abs. 8 SGB II i.V. mit § 5 VwVG und § 257 Abs. 1 Nr. 4 AO). Hinzukommt, dass der Verwaltungsakt vom 11. Mai 2017 zeitlich befristet ist. Dies rechtfertigt es erst recht nicht, ihm die weitreichende Wirkung des § 52 Abs. 2 SGB X beizumessen.“

[…]

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BSG zur Verjährungsfrist einer Erstattungsforderung – Teil 1: „Stundungsbescheid“ – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

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1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025

Rund 1,28 Millionen Personen haben im Dezember 2025 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 23 000 oder 1,8 % Personen mehr als im Dezember 2024. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze […]

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1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 – LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V.

1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 - aus: Alter - Sozialrecht - Zahlen / Statistik - Webseite der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V.

📌 GdB-Sprung verfehlt
Das Gericht stellte fest, dass ein künstliches Kniegelenk nur den Mindestwert von 20 erzielt – Existenzängste erhöhen den GdB rechtlich nicht. Klinische Nachweise über massive Beeinträchtigungen sind entscheidend für den Schwerbehindertenausweis. #Sozialrecht #GdB #Urteil

https://www.sozialrechtsiegen.de/erhoehung-des-grades-der-behinderung-reichen-knie-op-und-psyche-fuer-gdb-50/

📌 BEITRAGSFREIE DIREKTVERSICHERUNG
Das SG München stellt klar: Eine privat finanzierte Direktversicherung ohne echtes Arbeitsverhältnis löst keine Pflegeversicherungsbeiträge aus – auch ein späterer Minijob ändert daran nichts.
#Arbeitsrecht #Sozialrecht #Versicherungsrecht

https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/beitragspflicht-fuer-die-direktversicherung-wann-keine-beitraege-faellig-sind/

📌 Haftung in der GbR klargestellt
Auch bei Firmenauflösung haften Gesellschafter persönlich für rückständige Sozialbeiträge – eine Einstellung des Strafverfahrens schützt nicht vor Zugriff aufs Privatvermögen. Rechtzeitige Information an die Kasse minimiert Haftungsrisiken. #Sozialrecht #Haftung #GbR

https://www.sozialrechtsiegen.de/haftung-fuer-die-sozialversicherungsbeitraege-wann-gbr-gesellschafter-haften/

📌 Impfschaden erkannt
Das Sozialgericht München weist Impfschäden nach Booster-Impfung aus – erste Symptome vor der COVID-Infektion belegen den ursächlichen Zusammenhang. Eine befristete Grundrente für 8 Monate wurde zugesprochen.
#Sozialrecht #Impfschaden #Rentenanspruch

https://www.sozialrechtsiegen.de/anerkennung-einer-impfschaedigung-nach-corona-booster-anspruch-auf-grundrente/

- Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (oh doch, das geht uns was an!

- Wie ein Minijob die Rente erhöhen kann – Rechtsänderung ab 1.7.2026

- KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen

https://www.harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-11-2026-vom-15-03-2026.html

#sozialrecht #SGB II #SGBXII #migration #rente #wohnen #grundsicherung #sozialhilfe
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Thomé Newsletter 11/2026 vom 15.03.2026 - Harald Thomé

Die Speyerer Sozialrechtstage 2026 beleuchten die aktuellen Herausforderungen und Perspektiven der Sozialplanung in verschiedenen Bereichen wie Kinder- und #Jugendhilfe, #Altenhilfe und Pflege, sowie die Sozialraumorientierung. Dabei werden sowohl die Perspektiven von Bund, Ländern und Kommunen als auch innovative Ansätze, etwa der Einsatz von #KI, thematisiert.
https://weiterbildung.uni-speyer.de/suche/veranstaltungsdetails.html?action%5B26%5D=course&courseId=588-C-4387916&rowIndex=7
#Sozialrecht #Sozialarbeit
8. Speyerer Sozialrechtstage / PRÄSENZ - Veranstaltung Sozialplanung: Rechtsfragen, Strategien und Konzepte | Universität Speyer

8. Speyerer Sozialrechtstage / PRÄSENZ - Veranstaltung Sozialplanung: Rechtsfragen, Strategien und Konzepte |