Zur #Untersuchungshaft gibt es gefühlt genau 2 Meinungen in Deutschland:
"Die laufen doch eh alle frei rum, keiner kommt in U-Haft!"
"Die werden doch alle freigelassen, weil die #Gerichte so langsam sind!"
1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.
Und wieder haben Steffi, der @Orkan_der_rechtspflege und ich ein Thema für Euch ausgegraben, über das unglaubliche viele falsche Infos kursieren. Nein, man kommt nicht einfach so in Untersuchungshaft und nein, man sitzt dort auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag. Es gibt strenge Voraussetzungen vor die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht plus Haftgrund zum Beispiel. Haftgrund ist nie die Tat als solche. Da muss schon Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr gegeben sein.
Wir erklären die Voraussetzungen, Fristen und das Wichtigste, was man sonst rund um das Thema U-Haft wissen sollte, damit man FakeNews gleich als solche erkennt…auch in der Berichterstattung ;-).
Wie jede neue Folge ab Sonntag, 9.30h auf allen üblichen Kanälen, die man am einfachsten über diesen Link findet:
https://letscast.fm/sites/samt-vs-seide-d7cc4415
Fun Fact: Manchmal entscheidet allein die Staatsanwaltschaft darüber, ob eine inhaftierte Person freigelassen wird…geht bis zur Anklageerhebung. Und zwar unabhängig davon, wie der Richter das findet. §120 Abs. 3 StPO.
§ 112 StPO - Voraussetzungen U-Haft: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html
§120 StPO - passend zum Fun Fact: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Informationen zur U-Haft bei Justiz NRW: https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/Strafrecht/Ermittlungsverfahren_Beteiligte/Untersuchungshaft
Informationen zur U-Haft bei Wikipedia : https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)
Informationen zur U-Haft bei Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324205/untersuchungshaft/
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