"Im Mittelpunkt stehen Fragen, ob die Wohnung ohne Veränderung auch im Alter oder bei Behinderung weiter genutzt werden kann oder ob ein Wechsel in eine andere Wohnform ..." Mehr:
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Voller Erfolg für den Sozialverband VdK: Rentenversicherung erkennt #Teilrente von bis zu 99,99 Prozent an |
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Die durch den Sozialverband VdK geführten Musterstreitverfahren zeigen Wirkung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erkennt seit Ende Januar 2023 an, dass pflegende Rentner ihre volle Rente nur sehr geringfügig auf eine 99,99-prozentige Teilrente absenken können.