8. Jan. #Erfurt Stammtisch pflegende Angehörige
Nächster Stammtisch im Cafe franz-mehlhose für alle, die irgendwie das Thema pflegende Angehörige tangiert, ist dann
am 8. Januar um 15:15 Uhr (Löberstr. 12)
Unser interner Arbeitskreis (derzeit zwei pflegende Angehörige) für Public Relation sucht noch Unterstützung und Beratung. Da geht es zunächst vor allem um gedruckte oder handgeschriebene Zettel um den Leuten den Weg zu uns zu weisen. Aber dann auch um die Überarbeitung der Webseiten und Social Media Auftritte, wie unter Linktr.ee/pflegende gelistet.
Basierend auf den Ankündigungen des Thüringer Sozialministeriums vom September 2025 stellt sich ein wichtiges Thema für das erste Halbjahr 2026 wie folgt dar:
Thüringer Pflegeentwicklungsgesetz
Ministerin Katharina Schenk hat die Erarbeitung angekündigt, wozu der Entwurf planmäßig im März 2026 vorgelegt werden soll. Dieses Gesetz dient der rechtlichen Umsetzung der 78 Handlungsempfehlungen aus dem bereits im Juli 2025 veröffentlichten Pflegeentwicklungsplan 2025.
Die drei zentralen Säulen des Gesetzentwurfs:
Verbesserung der Beratung: Ausbau und gesetzliche Absicherung von Beratungsangeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige direkt vor Ort.
Stärkung der Unterstützung: Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Dienste, die Angehörige im Alltag entlasten.
Prävention & Verbleib im häuslichen Umfeld: Förderung vorbeugender Maßnahmen, um Pflegebedürftigen ein möglichst langes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Flankierende Maßnahmen im ersten Halbjahr 2026
Parallel zum neuen Landesgesetz treten zum 1. Januar 2026 weitere Regelungen in Kraft, die den Rahmen für das Gesetzesvorhaben bilden:
Finanzierung der Pflegeausbildung: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat bereits den Gesamtfinanzierungsbedarf für die generalistische Pflegeausbildung für 2026 festgelegt.
Nachbarschaftshilfe: Bestehende Übergangsregelungen zur Anerkennung von Nachbarschaftshilfe wurden bis Ende 2025 verlängert, um nahtlos in die neuen gesetzlichen Regelungen ab 2026 überzugehen. Ergo: weiter kein Kurs nötig.
Bundesrechtliche Verzahnung: Das Land Thüringen hat im Bundesrat erwirkt, dass das bundesweite „Gesetz zur Befugniserweiterung in der Pflege“ (Inkrafttreten 2026) keine finanziellen Nachteile für Krankenhäuser verursacht, was den Handlungsspielraum für die Landesgesetzgebung absichert.
Der aktuelle Fortschritt des Entwurfs kann über das Thüringer Landtags-Informationssystem unter dem Stichwort „Pflegeentwicklungsgesetz“ (noch? NICHT) nachverfolgt werden.
shownotes:
Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe – bis auf Weiteres kein Kurs nötig
– https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/uebergangsregelung-zur-nachbarschaftshilfe-bis-zum-31-dezember-2025-verlaengert#:~:text=%C3%9Cbergangsregelung%20zur%20Nachbarschaftshilfe%20bis%20zum,Dezember%202025%20verl%C3%A4ngert
Bundesratsinitiative Thüringens i.V.m. pflegenden Angehörigen:
– https://x.com/FUCHSundIGEL/status/2001376264637317372
– https://x.com/FUCHSundIGEL/status/2001376508821282863
Ankündigung Thüringer Pflegeplangesetz für März 2026
– https://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringen-journal/landesregierung-erarbeitet-pflegeentwicklungsgesetz/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy82MjU0ZTdjMy0xYjIxLTRhMjctYjIxMy1lNzc4NDdjNWU5YTA
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