Ohne Bankkonto kein Geld
Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose #Sozialleistungsbeziehende – das sind #Bürgergeld- und #Sozialhilfebeziehende, #Geflüchtete, aber auch #Krankengeld- und #Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. (...) So schreibt z. B. das #Jobcenter #Köln:
„Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“ (...) Sollten im Oktober – nach dem Muster des #Jobcenters #Köln – Leistungen an kontolose Menschen in keiner Form ausgezahlt werden, sind im Zweifel sofort #Eilanträge bei den #Sozialgerichten zu stellen. Denn das #SGB I bestimmt, nach alter und auch nach neuer Rechtslage, dass eine Auszahlung an den Wohnsitz der #Leistungsbeziehenden zu erfolgen hat. Klarzustellen ist auch: Die vom Deutschen #Landkreistag oder Deutschen #Städtetag im Rahmen des „SGB-VI-#Anpassungsgesetzes“ geforderte #Bezahlkarte ist keine Lösung. Sie führt zu #Diskriminierung, Benachteiligung und #gesellschaftlichem Ausschluss – schon allein, weil damit keine Einkäufe in migrantischen Supermärkten, auf Flohmärkten oder über Kleinanzeigen möglich sind.(...)