„Wer einen Minijob oder eine Teilzeitstelle hat und ergänzend Grundsicherungsgeld bezieht, muss ab dem 1. Juli 2026 damit rechnen, dass das Jobcenter Vollzeitverfügbarkeit einfordert — und bei Weigerung die vollen 563 Euro Regelbedarf streicht.“
(Alt: Frau im Büro am Schreibtisch , Schlagzeile quer drüber: „Vollzeitdruck ab Juli 2026 aufstockende Minijobber riskieren 563 Euro Regelbedarf“)
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-vollzeitdruck-ab-juli-2026-fuer-aufstockende-minijobber






