#Justiz #Polizei #Rechtsstaat #Festnahme #Tatort #TeamResopal #JuraBubble #StPO
#Tatort-Kommissar*in: "Wir behalten Sie jetzt 48h hier, bis Sie gestehen!"
Warum echte Polizist*innen das besser nicht tun?
Tipp: Die Strafprozessordnung gibt da ein paar recht starke Hinweise đ
In Summe nennt sich das dann "Grundrechtsschutz im Rechtsstaat" und ist eine gute Sache!
Wer es nachlesen möchte: einschlÀgig sind
- § 128 Abs. 1 StPO (Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzĂŒglich, spĂ€testens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzufĂŒhren)
- und § 136a StPO (Die Freiheit der WillensentschlieĂung und der WillensbetĂ€tigung des Beschuldigten darf nicht beeintrĂ€chtigt werden durch ... durch ErmĂŒdung.... Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zulĂ€sst.)
Zur kompletten Folge 2 unseres Battles ĂŒber Rechts-Mythen:
https://letscast.fm/sites/samt-vs-seide-d7cc4415/episode/tatort-knast-und-vorstrafen
Dort finden sich natĂŒrlich auch alle anderen Folgen, also Video und Audio.