Kürzen statt Helfen! – Die Neue Grundsicherung gefährdet Existenzen!

Der Wuppertaler Verein Tacheles e. V. warnt vor den geplanten Änderungen beim #Bürgergeld und der #Sozialhilfe. Der aktuelle #Gesetzesentwurf der #Bundesregierung enthalte nach Auffassung des Vereins mehrere #verfassungswidrige Regelungen mit schweren sozialen Folgen für #Leistungsbeziehende.

„Die geplanten Maßnahmen unterlaufen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu #Sanktionen im# Sozialrecht. Sie stellen Leistungsbeziehende unter #Generalverdacht und gefährden das #Existenzminimum“, erklärt Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e. V.

Der Verein hat den 92-seitigen #Referentenentwurf juristisch ausgewertet und in einer Stellungnahme mit dem Titel „Kürzen statt Helfen! – Die Neue #Grundsicherung gefährdet Existenzen!“ fünf zentrale Kritikpunkte zusammengefasst.

Laut Tacheles drohen künftig pauschale Sanktionen von 30 Prozent über drei Monate schon bei geringfügigen #Pflichtverletzung​en. Besonders kritisch sei die geplante Fiktion, nach der Leistungsbeziehende bei wiederholten #Terminversäumnis​sen als „nicht erreichbar“ gelten und sämtliche Leistungen gestrichen werden können – faktisch eine Rückkehr zur 100-Prozent-Sanktion, die das #Bundesverfassungsgericht untersagt hat.

Ebenfalls problematisch sei die #Deckelung der #Unterkunftskosten für neu in den Leistungsbezug kommende Personen, wenn eine Obergrenze überschritten sei. Damit werde Betroffenen von Beginn an ein Teil ihres verfassungsrechtlich garantierten #Existenzminimum​s entzogen. Hinzu kommen Auskunfts- und #Formularpflichten für #Vermieter, deren Nichtbeachtung #Bußgeld​er bis 5000 Euro nach sich ziehen kann. Dies werde die Akzeptanz von Leistungsbeziehenden auf dem #Wohnungsmarkt zerstören und deren Wohnungssuche zusätzlich erschweren.

Tacheles ruft #Wohlfahrtsverbände, #Gewerkschaften, #Kirchen, #Parteien und die #Öffentlichkeit auf, die geplanten Änderungen entschieden abzulehnen.

„Diese Reform ist sozial spaltend und schwächt die Rechtsposition von Leistungsberechtigten. Sie untergräbt Vertrauen in den #Sozialstaat und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Thomé. Tacheles fordert, den #Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten oder zu stoppen, um die sozialstaatlichen Prinzipien zu bewahren. Tacheles e.V. schlägt Alarm: Geplante Bürgergeld-Änderungen sind zum Teil verfassungswidrig und gefährden Existenzen

Materialien:

Stellungnahme zu den fünf gravierendsten Eingriffen im Referentenentwurf

Referentenentwurf des BMAS

• Konsolidierte Lesefassung der geplanten Gesetzesänderungen

Quelle: Pressemitteilung 04.11.2025

#IchBinArmutsbetroffen #CapitalismIsADeathCult

Wir schlagen Alarm! - Tacheles Sozialhilfe e.V.

Der Verein Tacheles schlägt Alarm. Das mit der „Neuen Grundsicherung“ gesetzliche Verschärfungen auf Bürgergeldempfänger zukommen würden, war abzusehen. Dass aber bewusst die Gefährdung von Existenzen hingenommen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unterlaufen werden, ist nicht hinnehmbar. Daher wollen wir …

#israel #palästina : #krieg / #gaza / #völkerrecht / #icj / #pflichtverletzung / #narrative

„Der internationale Gerichtshof der UNO kommt in einem Gutachten zum Schluss: Israel habe seine Pflichten als Besetzungsmacht enorm verletzt – in mehrfacher Hinsicht.“

Salvador Atasoy befragt dazu in einem hörenswerten Interview Prof. Andreas Müller von der Uni Basel, der dort Völkerrecht lehrt.

https://www.srf.ch/audio/4x4-podcast/uno-gerichtshof-israel-habe-seine-pflichten-enorm-verletzt?id=AUDI20251023_NR_0070

UNO-Gerichtshof: Israel habe seine Pflichten enorm verletzt

Der internationale Gerichtshof der UNO kommt in einem Gutachten zum Schluss: Israel habe seine Pflichten als Besetzungsmacht enorm verletzt – in mehrfacher Hinsicht. Israel hatte unter anderem im Frühling während drei Monaten sämtliche externen Hilfsleistungen blockiert.

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
UNO-Gericht: Israel verletzt seine humanitären Pflichten in Gaza krass

Das sagt das UNO-Gericht. Scharf kritisieren die Richter auch Israels Weigerung, mit der UNRWA zusammenzuarbeiten.

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

Geschäftsführer - Pflichtverletzung durch Gehaltserhöhung

Überzogene Gehaltserhöhung: Geschäftsführer muss Schadenersatz leisten
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers festgestellt, der sich unerlaubt höhere Gehälter auszahlte.
#Arbeitsrecht #Geschäftsführer #Pflichtverletzung #Gehaltserhöhung

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https://www.ra-kotz.de/geschaeftsfuehrer-pflichtverletzung-durch-gehaltserhoehung.htm

Pflichtverletzung Geschäftsführer-Gehaltserhöhung

Überzogene Gehaltserhöhung: Geschäftsführer muss Schadenersatz leisten Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers festgestellt, der sich unerlaubt höhere Gehälter auszahlte. Die ursprüngliche Vergütung konnte nicht einseitig vom Geschäftsführer geändert werden, da hierfür eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung notwendig gewesen wäre. Der Geschäftsführer wurde zu Schadensersatz verurteilt, wobei…

Rechtsanwälte Kotz

Versäumt es ein #Arbeitgeber, den #Betriebsrat vor einer #Kündigung anzuhören, kann das laut #LAG #Hessen ggf. eine grobe #Pflichtverletzung sein, deren #Unterlassung das Gremium gerichtlich durchsetzen kann. Im Wiederholungsfalle drohe dem Unternehmen zudem ein #Ordnungsgeld.

https://www.betriebsratspraxis24.de/top-themen/kuendigungen-ohne-anhoerung-betriebsrat-mit-unterlassungsantrag-gegen-arbeitgeber-vor-lag-erfolgreich-13181/

Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats: Ordnungsgeld droht

Spricht ein Arbeitgeber ohne Anhörung des Betriebsrats i.S.v. § 102 Abs. 1 BetrVG Kündigungen aus, ist das eine grobe Pflichtverletzung.

BetriebsratsPraxis24.de