Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt betont aus aktuellem Anlass das Prinzip der Datenminimierung bei der Wohnungsvermietung:
Vermieter, Verwalter und Makler dürfen nicht pauschal oder vorsorglich persönliche Daten von Mietinteressenten sammeln, etwa durch umfangreiche Bewerbungsmappen beim ersten Besichtigungstermin. Hier die Pressemitteilung dazu:
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragte/pressemitteilungen/pm-lfd-31032026
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