Hier stellen sich mir nicht nur die Nackenhaare, sondern auch zwei Grundsatzfragen:
- wie weit sind wir rechtsstaatlich schon gesunken?
- und wie weit wollen wir menschlich noch sinken?
In der guten alten Zeit da wurde mir im Studium beigebracht, dass man gegenüber staatlichen Stellen zuweilen auf bloße Feststellung (statt auf die sonst vorrangige Leistung oder Verpflichtung) klagen dürfe, weil man davon ausgehen könne, dass sich Vater Staat und seine Diener*innen von allein an Recht und Gesetz hielten - spätestens, wenn das Recht durch ein Urteil konkret festgestellt worden ist.
Nun also muss das Verwaltungsgericht nicht nur mit Zwangsmitteln drohen, sondern auch noch nachfragen, ob endlich Vollzug des rechtskräftigen Urteils erfolgt ist. Und das in einem Fall, wo es für die Betroffenen um Leben und Tod gehen kann.
Da haben sich Menschen, in unserem Auftrag, in schwierigsten Verhältnissen für Demokratie und Rechtsstaat engagiert. Dann haben wir sie in Afghanistan ohne Schutz zurückgelassen. Sie sind nach Pakistan geflohen und wir haben ihnen versprochen, sie hierher zu holen. Stattdessen sehen sie sich heute der drohenden Abschiebung aus dem Fluchtland Pakistan ausgesetzt, weil wir die versprochenen Visa selbst nach rechtskräftigem Urteil nicht erteilen?
Geht's noch?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afghanen-aufnahmeprogramm-zwangsgeld-100.html
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