"#Klimaschutz vor Gericht
Immer mehr Verbände reichen #Klimaklagen ein. Aber setzen #Parlamente und #Regierungen die #Urteile auch um? Und wie legitim sind #Gerichtsentscheidungen, wenn politische Mehrheiten für mehr #Klimaschutz fehlen? Jurist #RemoKlinger erklärt."
https://www.deutschlandfunk.de/der-tag-klimaschutz-vor-gericht-dlf-ab3a614d-100.html
Immer mehr Verbände reichen Klimaklagen ein. Aber setzen Parlamente und Regierungen die Urteile auch um? Jurist Remo Klinger erklärt
Einer der #Klimahelden, die solche #Urteile möglich machen ist sicher #Rechtsanwalt #RemoKlinger, der gerne und #berechtigterweise die #Ampel vor sich hertreibt.
Verwässerung des Klimaschutzgesetzes nach Ansicht von Umweltjurist:innen rechtswidrig
»Der #Bundestag hat am Freitag die umstrittene Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die strengen #Sektorziele fallen weg, stattdessen soll es nur noch auf die Gesamtmenge der #Emissionen ankommen. Kritiker halten das für rechtswidrig. […]
Bei einer von der Deutschen @umwelthilfe (#DUH), @greenpeace_de, @germanwatch, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (@sfv) und @fff organisierten Pressekonferenz am Donnerstag äußerten auch verschiedene Umweltjurist:innen deutliche Kritik an dem neuen Gesetz. Prof. Dr. #RemoKlinger sprach von "struktureller Prokrastination". Wenn die Prognose ergebe, dass die Bundesregierung ihre #Klimaziele verfehlen wird, müsse sie erst ab 2030 Maßnahmen ergreifen. "Die Jahre von 2030 bis 2040 seien laut @Umweltbundesamt die "härteste Phase für den #Klimaschutz überhaupt", so Klinger. Deshalb sei dieses Aufschieben mit dem wegweisenden Klimabeschluss des #BVerfG aus dem Jahr 2021 nicht vereinbar. Dort hatte das BVerfG den Begriff der "intertemporalen Freiheitssicherung" geprägt. Klimaschutz darf nicht so ausgestaltet sein, dass er künftige Generationen unzumutbar in ihren Freiheitsrechten einschränkt.
Das bestätigte auch Dr. #FranziskaHeß. Das BVerfG habe insbesondere klargestellt, dass #Klimaschutzmaßnahmen rechtzeitig erfolgen müssen und vor allem planbar und voraussehbar ausgestaltet werden müssten – einerseits für die betroffenen Sektoren wie Industrie und Energie, andererseits aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen für den Zeitraum ab 2031 sollen erst ab 2029 geplant werden können, so Heß. Das Gesetz "verschiebt Probleme in die Zukunft und hat mit der vom BVerfG betonten #Generationengerechtigkeit nichts mehr zu tun", sagt Heß.
Dr. #RodaVerheyen kritisierte insbesondere, dass der Regierungsentwurf vom 19. April kein Wort über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (#EGMR) zu den #Klimaseniorinnen verliert, das erst zehn Tage zuvor ergangen war. Klimaschutz ist ein #Menschenrecht, das hat der EGMR klargestellt. Demnach müssen Staaten – auch Deutschland – ein Gesamtkonzept zum Klimaschutz entwickeln, so Verheyen, und einen quantifizierbaren Reduktionspfad mit Zwischenzielen vorgeben und auch dafür sorgen, dass er eingehalten wird. Das sei hier nicht gewährleistet.«
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-beschliesst-reform-klimaschutzgesetz-klimaschutz-sektoren/ via @LegalTribune
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#Klimaschmutzlobby #DelayIsTheNewDenial
Anwalt Prof. Dr. #RemoKlinger auf LinkedIn:
»Die #Schuldenbremse-Entscheidung des 2. Senats des #BVerfG und die #Klimaschutz-Entscheidung 2021 des 1. Senats sind sich ähnlicher als man denkt. Denn beide nehmen die #Generationengerechtigkeit in den Blick ("zur langfristigen Erhaltung der demokratischen Gestaltungsfähigkeit", wie es in der gestern veröffentlichten Entscheidung zur Verletzung der Schuldenbremse durch den #KTF heißt). ...«
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