>Versagung von #Bürgergeld gleicht einer Strafnorm und Sanktionen sind rechtswidrig<

Diese Versagung von Recht war bereits zu Zeiten von #HartzIV / im #SGBII der Zehnerjahre
e. bundesweites Problem.

Da das #SGBII wie e. #Verrechtlichung von #Repressionen als Selbstzweck wirkt, hat im "#Buergergeld" diese Methode
existenzieller Notverschärfung nicht aufgehört.

In diesem Sachverhalt ging es um Fragen der #Ortsabwesenheit also die #Genehmigungspflicht für #Mobilitaet

https://www.gegen-hartz.de/urteile/versagung-von-brgergeld-gleicht-einer-strafnorm-und-sanktionen-und-sind-rechtswidrig

Versagung von Bürgergeld gleicht einer Strafnorm und Sanktionen sind rechtswidrig

Jobcenter dürfen Versagung - bzw. Entziehungsbescheide gegenüber Bürgergeld- Beziehern – nicht als Strafnorm mit anschließender Sanktionierung

Gegen-Hartz.de Redaktion

In der #Agenda2010 wurde ein System der Verstrafrechtlichung des deutschen Sozialrechts implementiert, denn das #SGBII sieht für existenzielle Bereiche des Lebens eine #Genehmigungspflicht vor:

Für #Wohnen, #Bildung & #Mobilitaet liegt die #Genehmigungspflicht zugrunde.

Hinzu kommen "Einladungen", welche formaljuristisch als #Vorladungen wirken, wodurch auch #Sanktionen zu erheben sind.

An all dem hat das #Buergergeld nichts verbessert.
Im Gegenteil.
Im Bereich Antrag auf #Ortsabwesenheit..

Wenn erwachsene Menschen bei einer staatlichen #Institution einen Antrag auf #Ortsabwesenheit zu stellen haben, damit sie einem ehrenamtlichen Engagement in einem anderen Bundesland nachgehen können, ist dies eine reale strukturelle Blockade für Aktivitäten, denn viele Menschen haben nur noch Angst vor der Institution #Jobcenter & wir reden hier vom angeblich so tollen "#Buergergeld" ❗
Wer nun darauf verweist, daß Menschen in Erwerbsarbeit gehen sollen, hat den Bildungsgutschein nicht verstanden

Damit ist nun endgültig klar, das #Buergergeld ist als Versprechen der Überwindung der #Agenda2010 #gescheitert und zwar auf ganzer Linie!

Nicht nur gab es in den wesentlichen Punkten keine Entlastung und keine #Augenhöhe für die Menschen, sondern im Gegenteil, bereits die #Ortsabwesenheit für große Entfernungen ist sogar verschärft worden, da man begründen muss, wofür man diese Mobilität lebt.

Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung wird nun also auch noch verletzt.

Aktuell macht #SGBII - Betroffenen zum Beispiel die im #Buergergeld indirekt sogar verschärfte #Ortsanwesenheitspflicht schwer zu schaffen, denn für große Entfernungen reicht es nun nicht mehr einen "Antrag auf #Ortsabwesenheit" zu stellen, sondern man wird auf 21 Tage pro Jahr begrenzt und muss offenlegen, für was man sich ehrenamtlich engagieren möchte.

Im #Buergergeld wird somit das #RechtAufInformationelleSelbstbestimmung negiert & bundesweites #Ehrenamt erschwert.

= #Schlechterstellung

@jan_buehlbecker Ab einer gewissen Entfernung muss nicht nur weiterhin der Antrag auf #Ortsabwesenheit gestellt werden, sondern darüber hinaus auch begründet werden, wofür.

Das heißt jetzt wird im Modus angeblicher "Ueberwindung von #HartzIV" sogar das #Recht auf #InformationelleSelbstbestimmung verletzt.
Das #Grundrecht auf #FreieMobilitaet damit noch stärker eingeschränkt
Soviel zur Nicht - Ueberwindung der #Agenda2010

Die #CDU hetzt basierend auf #Desinformation zu den Grundlagen des #SGBII

@Pia Wir sind als Aktivisten natürlich nicht nur Menschen des #SGBII, sondern auch des #SGBXII und normaler Rente. Alle Menschen im Status des #SGBII müssen bei dem Jobcenter ihres gemeldeten Ortes der Unterkunft - denn Wohnen findet oft aufgrund von Prekarisierung auch nicht mehr statt - einen Antrag auf bzw. um #Ortsabwesenheit bitten. Dies geschieht per Mail oder per Formular auf der Webseite der BA.

Erst nachdem wir von Fallmanager*innen ein Ja erhalten haben, ist Mobilität erlaubt

Hier das aktuelle Merkblatt zur #Ortsabwesenheit. Man sieht, wie restriktiv das Ganze ist.
Da steht auch, wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist unter 35h, muss sich abmelden. Das ist nicht so. Das widerspricht unseren Erachtens nach dem Bundesurlaubsgesetz.
In ihrer pdf "Anfrage Ortsabwesenheit" schreibt die Arbeitsagentur das auch selbst:
"Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind."

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anfrage-ortsabwesenheit_ba036205.pdf