>Versagung von #Bürgergeld gleicht einer Strafnorm und Sanktionen sind rechtswidrig<
Diese Versagung von Recht war bereits zu Zeiten von #HartzIV / im #SGBII der Zehnerjahre
e. bundesweites Problem.
Da das #SGBII wie e. #Verrechtlichung von #Repressionen als Selbstzweck wirkt, hat im "#Buergergeld" diese Methode
existenzieller Notverschärfung nicht aufgehört.
In diesem Sachverhalt ging es um Fragen der #Ortsabwesenheit also die #Genehmigungspflicht für #Mobilitaet