Hier das aktuelle Merkblatt zur #Ortsabwesenheit. Man sieht, wie restriktiv das Ganze ist.
Da steht auch, wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist unter 35h, muss sich abmelden. Das ist nicht so. Das widerspricht unseren Erachtens nach dem Bundesurlaubsgesetz.
In ihrer pdf "Anfrage Ortsabwesenheit" schreibt die Arbeitsagentur das auch selbst:
"Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind."

https://www.arbeitsagentur.de/datei/anfrage-ortsabwesenheit_ba036205.pdf