Drastische VerschĂ€rfungen fĂŒr GeflĂŒchtete: #GEAS-Reform tritt in Kraft
Mit dem heutigen Tag tritt die im Mai 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems in Kraft. Damit werden die umfassendsten Ănderungen des Asylrechts in Deutschland seit mehr als 30 Jahren wirksam. Kurzfristig werden heute noch weitere VerschĂ€rfungen im Bundestag beschlossen. Angesichts drastischer Einschnitte in die Rechte GeflĂŒchteter sind eine rechtskonforme Umsetzung, gutes Monitoring und die Beratung Schutzsuchender wichtiger denn je. Letzteres betrifft insbesondere die FortfĂŒhrung des Bundesprogramms behördenunabhĂ€ngige Asylverfahrensberatung.
Zentraler Teil der Reform sind die EinfĂŒhrung besonderer #Asylverfahren an den europĂ€ischen AuĂengrenzen, fĂŒr deren Dauer bestimmte Personen als nicht eingereist gelten und de facto inhaftiert werden können. Solche Verfahren werden auch in Deutschland an Flug- und SeehĂ€fen durchgefĂŒhrt. DarĂŒber hinaus werden beschleunigte Verfahren fĂŒr bestimmte Gruppen eingefĂŒhrt, die durch knappe Fristen fĂŒr Behörden und Gerichte sowohl die VerfahrensqualitĂ€t als auch den Rechtsschutz beschneiden. Verordnungen fĂŒr Krisensituationen oder die Instrumentalisierung GeflĂŒchteter erlauben ein weiteres Absenken von Standards.
Neben diesen grundlegenden Ănderungen gibt es eine Vielzahl kleinteiliger VerschĂ€rfungen, die besonders in der Umsetzung in #Deutschland zum Tragen kommen. So wird es in Zukunft möglich sein, Menschen fĂŒr mehrere Monate zu verpflichten, sich fĂŒr den gesamten Tag ausschlieĂlich in einer #Aufnahmeeinrichtung aufzuhalten. In sogenannten SekundĂ€rmigrationszentren soll es hierzu noch einmal verschĂ€rfte Vorgaben geben. Zudem wurden Rechtsgrundlagen geschaffen, um Personen fĂŒr die Dauer des Asylverfahrens zu inhaftieren, darunter auch #Kinder. Auch die vom #EuGH jĂŒngst als europarechtswidrig eingestuften vollstĂ€ndigen #LeistungsausschlĂŒsse bleiben erhalten.
Am Mittwoch wurde zudem bekannt, dass heute im Bundestag noch kurzfristig weitere gesetzliche Ănderungen vorgenommen werden sollen. Dies betrifft u.a. die Ausweitung von Arbeitsverboten fĂŒr Menschen mit einer Duldung und abgelehntem Asylantrag (§ 60a Abs 6 AufenthG). Das Arbeitsverbot soll nun zukĂŒnftig auch Personen betreffen, die auf europĂ€ischer Ebene als âsichere Herkunftsstaatenâ festgelegt sind. Das betrifft insbesondere geduldete Menschen aus der TĂŒrkei, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Diese sollen zukĂŒnftig keine Möglichkeit mehr haben, mit einer Duldung zu arbeiten und bspw. ihren Aufenthalt durch eine Ausbildungs- oder BeschĂ€ftigungsduldung zu sichern. Bisher fehlt eine Ăbergangsregelung fĂŒr AltfĂ€lle, die allerdings laut Abgeordneten in einem spĂ€teren Gesetzgebungsverfahren nachtrĂ€glich eingefĂŒhrt werden soll. DarĂŒber hinaus wird auch die unbefristete Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1a AsylG) auf die europĂ€ischen âsicheren Herkunftsstaatenâ ausgeweitet und die Anwendung der Qualifikationsverordnung den europĂ€ischen Vorgaben angepasst.
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Mehr beim ParitÀtischen Gesamtverband.
#Asylrecht ist ein #Grundrecht und #Menschenrecht #CapitalismIsADeathCult