📌 Wallfahrt löst keine Haftung aus
LG Paderborn: Eine religiöse Prozession auf öffentlicher Straße gilt als erlaubter Gemeingebrauch. Bricht ein Pferd aus Panik aus, bleibt das Risiko meist beim Halter; fehlende Anmeldung allein genügt nicht für Schadensersatz. #Schadensersatz #Haftung #Pferd #Urteil
https://www.ra-kotz.de/schadenersatz-nach-einer-wallfahrt-wer-bei-unfaellen-mit-pferden-haftet.htm









