Sind Veranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit verpflichtend?
Das "Berufsjournal" informiert aktuell über die Pflicht von Lohnabhängigen, an betrieblichen Veranstaltungen außerhalb der üblichen #Arbeitszeit teilzunehmen.
Denn oft sei die Teilnahme keine Pflicht, wenn sie sich nicht aus einem #Arbeitsvertrag oder einer #Betriebsvereinbarung ergibt. Das #Direktionsrecht als Weisungsbefugnis von Arbeitgeber*innen gelte nämlich nicht generell und müsse im Einzelfall überprüft werden.
Die gesetzlich festgelegte Höhe der #Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag dürfe jedoch nicht überschritten werden, auch nicht durch "betriebliche Erfordernisse". Überstunden dürfen meist nur dann angeordnet werden, wenn dies vertraglich vereinbart sei - oder in dringenden Notfällen. Für diese Mehrarbeit entsteht dadurch ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder finanzielle Vergütung.
Es loht sich jedenfalls, das #Arbeitsrecht zu kennen, um auf die Forderungen von Vorgesetzten reagieren zu können. Am besten gemeinsam mit allen Kolleg*innen und gewerkschaftlich organisiert.
https://berufsjournal.de/pflichtveranstaltung-ausserhalb-der-arbeitszeit/