#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
Die #Freiheit der #Person ist #unverletzlich
Art. 104 #Besonderer #Schutz gegen #Verhaftung und #Festsetzung
-> #grundrechtsgleiches #Recht
#Schutzbereich: #Unterscheidung von #Freiheitsentziehung und #Freiheitsbeschränkung
#Mehrebenensystem:
Art. 5 Abs. 1 #EMRK: #Einwirkung auf #Auslegung GG:
#Katalog von #Bedingungen iSv #Fallgruppen für #Eingriffe
-> #Maßstab für #Sicherungsverwahrung