Grenzkontrollen an bayrisch-österreichischer Grenze fĂŒr illegal erklĂ€rt
Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklĂ€rte am 09. April 2026 Grenzkontrollen im Winter 2021/22 und Winter 2022/23 fĂŒr rechtswidrig.
Die von der damaligen Bundesinnenministerin Faeser angeordneten Grenzkontrollen konnten nicht "mit der Belastung von UnterbringungskapazitÀten als Folge einer schon jahrelang andauernden
SekundĂ€rmigration begrĂŒndet werden", so der VGH.
Erst am 15. MÀrz 2026 tönte Bundesinnenminister Dobrindt: "Die Grenzkontrollen sind ein Element unserer Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland".
Interessant an dem Fall den der VGH entschieden hatte, das Verwaltungsgericht MĂŒnchen, hatte die KlĂ€gerin noch abgewiesen, ihre Klage sei "unzulĂ€ssig". Erst der VGH korrigierte dies. Es kann davon ausgegangen werden, dass Dobrindt das Urteil ebensowenig anerkennen wird, wie die EU-Regeln zu Grenzkontrollen und das Urteil des VGH vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten wird.
Pressemitteilung des VGH (als PDF):
https://vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_personenkontrollen_an_der_deutsch-%C3%B6sterreichischen_grenze_im_winter_2021-2022_und_winter_2022-2023_rechtswidrig.pdf
VerlÀngerung Grenzkontrollen mit Dobrindt-Zitat:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/grenzkontrollen.html
@bmi
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