Heute vor 5 Jahren: Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der sogenannte „Neubauer"-Case etablierte den intertemporalen Grundrechtsschutz – heute getroffene Entscheidungen dürfen künftige Generationen nicht in ihrer Freiheit einschränken.
Morgen legt die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm vor. Gleichzeitig schwächt sie auf EU-Ebene Klimaschutzmaßnahmen und hat das Gebäudeenergiegesetz entschärft. Der geleakte Programmentwurf vom Februar nährt wenig Vertrauen.
Das Recht schreitet voran. Die Politik geht zurück.
Wer Rechtsstaat sagt, muss ihn auch leben. Und wer die Klimaziele nicht einhalten will, schuldet uns zumindest Klarheit darüber.
(Bild: Rainer Lück (1RL.de / Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0, bearbeitet)









