@ehrba @hochbahn

Arme einsperren oder vom #ÖPNV ausperren zu wollen ist schäbig, und widerspricht dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetz!

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Das im #Grundgesetz aufgeführte #Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die #Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer #Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (#ÖPNV als Aufgabe der „#Daseinsvorsorge“).
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Reinhardt, W. (2018). Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs. In: Öffentlicher Personennahverkehr. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22059-4_2

Meine Schlüsse aus dem Artikelinhalt...

1. Die CDU möchte alle Kontrollen in Deutschland, die nicht zu einer Haftstrafe führen können, abschaffen, weil "sinnlos"!

2. Rechtsauffassung des CDU-"Rechtsexperte" widerspricht meiner Meinung nach dem, was im Grundgesetz zu Teilhabe steht...

Laut Spiegel lehnt er es ab, das "Fahren ohne Ticket" von Straftat auf Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Er befürwortet also, dass Arme und Kranke, die sich #ÖPNV und Geldbußen nicht leisten können, weiter für viel Geld in Gefängnisse gesteckt werden, oder Bus- und Bahn nicht nutzen dürfen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schwarzfahren-union-gegen-entkriminalisierungs-plan-des-justizministeriums-a-8a22f056-e86a-4255-8c4d-7f3caa47a964

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Das im #Grundgesetz aufgeführte #Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die #Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer #Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (#ÖPNV als Aufgabe der „#Daseinsvorsorge“).
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Reinhardt, W. (2018). Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs. In: Öffentlicher Personennahverkehr. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22059-4_2

Schwarz-rote Regierung: Union stemmt sich gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Fahren ohne Ticket kann in Deutschland schlimmstenfalls im Gefängnis enden. Justizministerin Hubig will das nun ändern. Doch der Koalitionspartner lehnt die Idee mit deutlichen Worten ab.

DER SPIEGEL

»Menschen, die Leistungen vom Staat bekommen, sollten eine Gegenleistung erbringen, bis hin zu gemeinnütziger Arbeit«, sagt #Schulze (CDU)

1. Geleugnetes #Sozialstaatsprinzip
2. #Sozialleistungen sind nicht nur #Bürgergeld, sondern Dutzende andere auch, z. B. Insolvenzgeld, Ausbildungsvergütungszuschüsse für Behinderte, die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln für Versicherte unter 22 ODER DAS #KINDERGELD!

Wer (in #SachsenAnhalt) #CDU wählt, bekommt #AfD. 🤮

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sven-schulze-in-sachsen-anhalt-fordert-dienstpflicht-fuer-leistungsempfaenger-a-b5bc37fa-927c-4e80-b24d-6f484b17f4cf

Sven Schulze: Haseloff-Nachfolger will Dienstpflicht für Leistungsempfänger

Wer in Deutschland Sozialleistungen bezieht, soll dafür nach Ansicht des designierten Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt gemeinnützige Arbeit leisten. Die geplante Bürgergeldreform sei unzureichend.

DER SPIEGEL
Demokratie beginnt bei den Jüngsten –Warum Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe riskant sind (Verfassungsblog + Kommentar)

Briefing Gesellschaft, PPP Politik Personen Parteien, Verfassungsblog, Grundgesetz, Sozialstaatsprinzip, Kinderhilfe, Jugendhilfe Warum Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe riskant sind Liebe L…

DER WAHLBERLINER

Liebe #FDP,
FYI: unsere Verfassung findet es ok, wenn die Reichen mehr Steuern zahlen.

"dies ändert aber nichts daran, dass er [der Gesetzgeber] in Anbetracht des #Sozialstaatsprinzip's (Art. 20 Abs. 1 GG) und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Einkommensteuerpflichtigen zu einer solchen [sozialen] Abstufung berechtigt ist."

#Solidaritätszuschlag
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-030.html

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätszuschlag

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019 zurückgewiesen. Der zum 1. Januar 1995 eingeführte Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz (GG) dar. Der Senat führt in seinem Urteil aus, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraussetzt, der durch den Gesetzgeber allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen ist. Im Fall des Solidaritätszuschlags ist dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes. Weiter führt der Senat aus, dass ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs eine Verpflichtung des Gesetzgebers begründet, die Abgabe aufzuheben oder ihre Voraussetzungen anzupassen. Insoweit trifft den Bundesgesetzgeber – bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe – eine Beobachtungsobliegenheit. Ein offensichtlicher Wegfall des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes kann auch heute (noch) nicht festgestellt werden. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht. Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen die unveränderte Fortführung der Solidaritätszuschlagspflicht und gegen den nur teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags wenden, blieb daher erfolglos. Richterin Wallrabenstein hat sich der Senatsmehrheit im Ergebnis angeschlossen, jedoch hinsichtlich der Begründung ein Sondervotum verfasst.

@bws @TwraSun Das ist richtig und sollte sowohl ein Jurist als auch politische Journalisten wissen. In 20 stehen #Demokratieprinzip und #Sozialstaatsprinzip. Kein Wunder, dass Friedrich #Blackrock das gerne ignoriert.
@derAnhaltiner @Lock Dann wäre ich doch sehr interessiert, was für Sie das #Sozialstaatsprinzip alles umfasst und in wie weit es nicht durch die #Schuldenbremse eingeschränkt wird.
Das gesamte #Pflegesystem hat seine Kapazitätsgrenze überschritten. „Wenn wir in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, Pflegebedürftige angemessen zu versorgen, geben wir jedoch eines der grundlegenden Versprechen unserer #Verfassung auf"
#Sozialstaatsprinzip #75Jahre
#GG
#Neoliberalismus vs #Menschenwürde
https://www.rnd.de/politik/stationaere-pflege-patientenvertreter-alarmiert-ueber-situation-und-personalmangel-4Z3CSIKHHVCWHOCM4ESOTOFQYM.html
„Vernachlässigungen schutzlos ausgeliefert“: Patientenvertreter alarmiert über Pflegesituation

Weil sich eine Pflegerin in einem Berliner Alten- und Pflegeheim angesichts des Personalmangels nicht anders zu helfen wusste, rief sie im April Polizei und Feuerwehr. Ein Einzelfall, der aber viel über die Situation in den Pflegeheimen zeigt.

RedaktionsNetzwerk Deutschland
Schärfere Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger? (Umfrage + Kommentar) | Briefing 416 | Gesellschaft, Wirtschaft, PPP – Politik, Personen, Parteien

Briefing 416 Gesellschaft, Wirtschaft, Bürgergeld, Sanktionen, Jobangebot, Parteien, Personen, Politik Heute haben wir in einem Artikel folgendes gelesen: Rechte Positionen waren in Deutschland eig…

DER WAHLBERLINER

CDU fordert Verfassungsänderung, um #Totalsanktionen möglich zu machen

In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

„Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher #Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen #Existenzminimum​s (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [#Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle #Existenz. Die den Anspruch fundierende #Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte #Ewigkeitsgarantie in das #Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr #Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das #Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um #Wahlkampf und billige #Hetze auf Kosten der #Arme​n?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale #Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose #Agenda der #CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die #Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.

https://www.trueten.de/archives/13065-CDU-fordert-Verfassungsaenderung,-um-Totalsanktionen-moeglich-zu-machen.html #Sanktionen #Hartz4 mus weg! #Bürgergeld

CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen | trueten.de

In den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässi